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deutzgüldner
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Hallo an alle!
Ich habe einige Fragen zum Thema selbstfahrende Arbeitsmaschine, die mir bis jetzt niemand wirklich beantworten konnte.
Also: Unser Güldner ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen. Er hat eine fest angebaute Winde und läuft weniger als 20 km/h. Er soll im öffentlichen Straßenverkehr und im Wald laufen.
Frage 1: Wie kann ich das Fahrzeug als Privatperson versichern? Wenn ich einen Betrieb hätte, ginge dies über die Betriebshaftpflicht. Aber ich habe nun mal keinen Betrieb.
Frage 2: Wie sieht es mit der Hauptuntersuchung aus? Muss ich alle 2 Jahre zum TÜV, oder bin ich allein für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich?
Frage 3: Muss ich das Fahrzeug anmelden und Steuern zahlen?
Ich habe bis jetzt verschiedene Meinungen gehört. Der TÜV sagt, ich müsste nicht alle 2 Jahre zur HU, aber ich brauche eine Zulassung. Die Zulassungsstelle sagt, ich müsste das Fahrzeug ganz normal mit schwarzer Nummer anmelden wie eine Zugmaschine und alle 2 Jahre zur HU eiern. Ich habe jedoch noch nie einen Bagger oder eine ähnliche selbstfahrende Arbeitsmaschine unter 20 km/h mit Nummernschild gesehen. Da sind nur 20 km-Schilder dran.
Achja: Da der Güldner nicht mehr als 30 Std. im Jahr laufen würde, sollte der Unterhalt möglichst günstig sein.
Ich könnte ihn wieder als Zugmaschine umtragen lassen, dann sind aber locker 400 € Versicherung und Steuern pro Jahr weg.
Ich hoffe, dass mir irgend jemand aus dem weiten Universum helfen kann.
Gruß Andre
Ich habe einige Fragen zum Thema selbstfahrende Arbeitsmaschine, die mir bis jetzt niemand wirklich beantworten konnte.
Also: Unser Güldner ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen. Er hat eine fest angebaute Winde und läuft weniger als 20 km/h. Er soll im öffentlichen Straßenverkehr und im Wald laufen.
Frage 1: Wie kann ich das Fahrzeug als Privatperson versichern? Wenn ich einen Betrieb hätte, ginge dies über die Betriebshaftpflicht. Aber ich habe nun mal keinen Betrieb.
Frage 2: Wie sieht es mit der Hauptuntersuchung aus? Muss ich alle 2 Jahre zum TÜV, oder bin ich allein für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich?
Frage 3: Muss ich das Fahrzeug anmelden und Steuern zahlen?
Ich habe bis jetzt verschiedene Meinungen gehört. Der TÜV sagt, ich müsste nicht alle 2 Jahre zur HU, aber ich brauche eine Zulassung. Die Zulassungsstelle sagt, ich müsste das Fahrzeug ganz normal mit schwarzer Nummer anmelden wie eine Zugmaschine und alle 2 Jahre zur HU eiern. Ich habe jedoch noch nie einen Bagger oder eine ähnliche selbstfahrende Arbeitsmaschine unter 20 km/h mit Nummernschild gesehen. Da sind nur 20 km-Schilder dran.
Achja: Da der Güldner nicht mehr als 30 Std. im Jahr laufen würde, sollte der Unterhalt möglichst günstig sein.
Ich könnte ihn wieder als Zugmaschine umtragen lassen, dann sind aber locker 400 € Versicherung und Steuern pro Jahr weg.
Ich hoffe, dass mir irgend jemand aus dem weiten Universum helfen kann.
Gruß Andre