Lasca34
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Hallo Matze,Typenschild mit "erlaubten" Reifengrößen
das ist nicht ganz konvex ausgepreßt*. Auf dem Typenschild stehen die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht bei verschiedenen Reifenkombinationen. Was "erlaubt" ist alias was freigegeben werden kann, ist eine ganz andere Frage. Die auf dem Typenschild aufgeführten Kombinationen sind sicher dabei, aber es kann auch weitere erlaubte Kombinationen geben.
Und egal was auf dem Typenschild steht: Sind die Reifen, die aktuell aufgezogen sind (ausdrücklich oder in einer sinngemäß "gleichen" Größe, also z.B. 13-30 oder 14.9-30 oder 14.9R30 oder 380/85R30) nicht in den Papieren eingetragen, darfst Du damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Gruß
Michael
*Heinz Ehrhardt