Petition T und L Führerschein!

Diskutiere Petition T und L Führerschein! im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo Zusammen, im Anhang habe ich einen Link für euch. Dort wurde eine offizielle Petition gestartet. Es betrifft die Führerscheine L und T...
passer montanus

passer montanus

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Nochmal aus meiner Sicht:

Diese Petition ist für Fahrer welche ab 1.1.1999 den Führerschein gemacht haben.
Alle davor haben keine Zweckbindung (174 als Schlüsselnummer im Schein eingetragen)
und dürfen 7,5 Tonnen + Anhänger (12 t insg.) fahren (was die meisten Traktoren ebenfalls abdecken würde).

Das ist was die Petition bewirken soll: die junge Generation soll ebenfalls Traktoren mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t auch als Hobby fahren dürfen, nicht nur im LoF Betrieb.
"Jede Amtshandlung unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit"

Hallo,

ja aus diesem Grund bin ich für die vorgeschlagene Änderung die mit einer Petition ereicht
werden kann. Wer diesen Vorschlag nicht unterstützen will, hat die Möglichkeit seine Tastatur
einfach nicht zu bewegen.Auf eine mit Weingeist gesteuerte Missionierung gegen die Petition
kann gut verzichtet werden.

Gruß PM


P.S. Im Anhang kann die Anwendung der Schlüsselzahl 174 gesehen werden.
Der Eintrag erfolgte auch bei ganz alten Führerscheinen.
 

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Hoopi

Hoopi

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Ich auch.

Was ist den z. B. mit Leuten, die mit ihrem eigenen oder geliehenen 150PS-Schlepper einen Ernteumzugswagen ziehen wollen.
Für die Zugmaschine gibts eine Sondergenehmigung, aber der Fahrer müßte für solch eine Fahrt den LKW-Führerschein haben,
oder sehe ich das falsch??

LG
Lothar
 
D

doppelfischkopp

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Moin,

Der T-Schein war doch schon immer der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten.
Es ist ein Zugeständnis an die Leute die den Traktor zum Geld verdienen und überleben benötigen.
Falsch, der "T" ist ein Erbe aus der DDR-Zeit. Und irgendwie mußten ja die Führerscheine auch umgeschlüsselt werden.
Beim T gilt die Zweckbindung immer; die 174 hebt nur die Zweckbindung für die Klasse L auf.

" Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden"
Richtig, die L 174 hebt die Zweckbindung auf. Aber nicht nur das: es fallen alle Zugmaschinen darunter. Also wäre auch eine Zugmaschine mit zwei Möbelanhängern möglich, sofern mit nur 25 km/h gefahren wird (und der Zug mit 25 gekennzeichnet ist).
Im Schaustellerbereich kommt das auch heute noch vor.

Übrigens bedeutet das auch, daß eine Kombination aus Zugmaschine und einachsigem (oder Tandem <1m) Anhänger ebenfalls mit 40 km/h gefahren werden darf. Andere Züge jedoch nur mit 25 km/h.

Viele Grüße

dfk
 
the-unknown

the-unknown

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habe auch mal unterschrieben, auch wenn nach nach den letzten 6-7 seiten leicht den durchblick verliere. aber ich habe den eindruck, schlechter wird es mit der petition (bzw. wenn sie was ändert) nicht.
 
anhilde

anhilde

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Hallo,

ich habe auch unterzeichnet. Ich habe mir gerade einen neuen Schlepper gekauft. Geworden ist es ein Deutz Fahr Agrokid 230. mit 2,4 zulässigem Gesamtgewicht. Das hat viele Gründe, aber ein Hauptgrund keinen Agroplus zu nehmen war, diese m.E. wachsweiche LoF Regelung. Ich weiss, ist hier alles zitiert worden und auch zu verstehen. Auch die Beispiele sind eingängig und nachzuvollziehen. Man sollte meinen mit ein wenig gesundem Menschenverstand weiss man immer ob man nun fahren darf oder nicht... Aber ich erlebe gerade in einer anderen Sache wieviel gesunden Menschenverstand Juristen und Richter so haben. Man kann mir jetzt vorwerfen ich könne da ja auch nicht objektiv Urteilen da ich involviert bin, aber wenn ich den Fall schildern würde, würden die meisten normal denkenden Menschen mit den Ohren schlackern.

Was mache ich mit meinem Schlepper? Ich habe einen Weinberg, ein paar kleine Äcker, Obstwiesen die ich Pflege und bekomme noch den ein oder anderen Acker auf dem ich was anbauen möchte. Ich mache Heu und transportiere Wasser für Pferde für einen guten Zweck. Ausserdem heizen wir nur mit Holz. Ich fahre mit dem Schlepper nicht zur Eisdiele. Dafür stehen auch gut motorisierte und gut ausgestattete fast neue Autos vor der Tür.

Nun, ich habe jetzt den Schlepper und kann noch nichtmal meinen Autohänger anhängen weil ich dann erstmal BE machen muss. Zum Glück gibt es Heckcontainer. Im Moment kann ich meinen Autohänger auch nur an meinem Zweitwagen fahren, weil der erste auch schon wieder zu schwer ist und ich den Hänger nicht weiter ablasten möchte. Ich finde einfach an den ganzen Regeln und den Definitionen wie sie heute bestehen sieht man das es den Machern an gesundem Menschenverstand fehlt. Ich möchte mich jedoch nicht mehr darauf verlassen müssen falls es mal hart auf hart kommt das die Staatsgewalt gesunden Menschenverstand hat. Die Zeiten wo ich dass geglaubt habe sind rum. Ich würde mir gerne einen 4T Anhänger für mein Treckerchen kaufen, aber ich weiss nicht ob ich den an den Schlepper mit schwarzer Nummer hängen darf. Abgesehen von den Kosten falls ich den auch normal anmelde und versichere. Vielleicht sollte man eine Rechtsberatung zu dem Thema aufmachen, man könnte eventuell reich werden. Oder eben im Knast landen weil man falsch beraten hat...

Sollte die Petition zu was führen und ich in der Zukunft weiter recht erfolgreich die ein oder andere Fläche dazu bekommen, würde ich den Agrokid in Zahlung geben und mir einen 60PS Schlepper mit 5,2T zulässigem Gesamtgewicht kaufen. Ich fahre schon regelmässig mit grossen Schleppern. Aber nur wenn sie auf Landwirte zugelassen sind und eine grüne Nummer haben. Wenn ich mit dem Agrotron 620 mit 3m Säkombi unterwegs bin zum Acker, dann sollte klar sein das der LoF Zweck nicht bezweifelt werden kann. Ob ich allerdings mittags auf dem Weg von einem Acker zum nächsten einen kleinen Umweg zur Dönerbuden machen kann weil ich Hunger habe, da bin ich mir dann schon wieder nicht so sicher...

Viele Grüsse,

anhilde
 
06bismk3

06bismk3

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passer montanus

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Hallo,

ob man schon mit 16 Jahren den Führerschein erwerben konnte, weiß ich nicht.
Ich wollte nur mit meinem Motorrad bis 250 ccm fahren.

Mit meinem Trecker kann ich sowohl über die Autobahn als auch unter durch fahren.

PM
 
DeutzTim

DeutzTim

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Mahlzeit!

Alles beim alten - Mangels Interesse, Zusammenhalt und Beteiligung im Sande verlaufen.


Das man(n) etwas erreichen kann, sieht man nun im Oldtimer LKW Bereich. Da haben sie es durch bekommen, dass das allgemeine LKW Fahrverbot auf den gewerblichen Verkehr beschränkt wird. Somit dürfen u.a. Oldtimer LKW nun auch an Sonn und Feiertagen fahren.
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo Tim,

Laut Petitionsseite steht da noch, "in der Prüfung". Also noch nicht abgeschlossen.

Aber aufgrund der eher geringen Beteiligung, wird das schwierig.

MfG,
Lukas
 
DeutzTim

DeutzTim

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Hallo Lukas,


die Beteiligung hat nur einen Bruchteil der nötigen Stimmen erhalten. Was soll da noch geprüft werden?

Habe gerade mal weitergeschaut. Alle von mir gefundenen, die gescheitert sind stehen auf diesem Status.
 
Thema: Petition T und L Führerschein!

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