Landybehr
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Hi,
ich könnte mir vorstellen, daß ich später hinten am Überrollbügel ein paar zusätzliche Rückleuchten (als LED brauchen die weder viel Platz noch Strom) anbringen kann, ohne daß sie zu sehr optisch stören. Als Weihnachtsbaum will man ja auch wieder nicht fahren.
Ich habe dazu etwas nach Vorschriften dazu gesucht. Und schonmal das gefunden: (klick)
Ist ein .pdf vom TÜV-Süd. Aber es geht da um PKW. Ob das einen Unterschied macht, ist schonmal eine Frage.
Und dann geht es darin nur um Bremsleuchten.
Die Leuchten, die ich im Sinne habe, können aber als Bremsleuchte und darüber hinaus als "einfache" rote Rückleuchte arbeiten.Das ist ja fast schade, diese Funktion liegen zu lassen. Ansonsten wäre eine hochsitzende, 3.Bremsleuchte für mich ja auch in Ordnung. Als Rückleuchten werden dann sicher zwei daherkommen müssen. Durch die primäre Funktion als Bremsleuchte würden sie dann aber hoch montiert sein.
In dem .pdf steht, daß man die vorhandene Beleuchtung nicht verändern darf. Damit kann man ja leben - obwohl ich eine Zweikreis-Blink/Bremsanlage ja ganz drollig, aber ansonsten wenig vorteilhaft ansehe. Am Ende also gäbe es eine Kombination von unten Blink/Bremslicht und oben dann dauerhaft leuchtendem Bremslicht. An sowas hat der Vorschriftengeber in den 60igern ja noch nicht gedacht.
Wie wohl sieht es da mit der "Aufrüstung" aus ?
Danke und einen sonnigen Sonntag!
ich könnte mir vorstellen, daß ich später hinten am Überrollbügel ein paar zusätzliche Rückleuchten (als LED brauchen die weder viel Platz noch Strom) anbringen kann, ohne daß sie zu sehr optisch stören. Als Weihnachtsbaum will man ja auch wieder nicht fahren.
Ich habe dazu etwas nach Vorschriften dazu gesucht. Und schonmal das gefunden: (klick)
Ist ein .pdf vom TÜV-Süd. Aber es geht da um PKW. Ob das einen Unterschied macht, ist schonmal eine Frage.
Und dann geht es darin nur um Bremsleuchten.
Die Leuchten, die ich im Sinne habe, können aber als Bremsleuchte und darüber hinaus als "einfache" rote Rückleuchte arbeiten.Das ist ja fast schade, diese Funktion liegen zu lassen. Ansonsten wäre eine hochsitzende, 3.Bremsleuchte für mich ja auch in Ordnung. Als Rückleuchten werden dann sicher zwei daherkommen müssen. Durch die primäre Funktion als Bremsleuchte würden sie dann aber hoch montiert sein.
In dem .pdf steht, daß man die vorhandene Beleuchtung nicht verändern darf. Damit kann man ja leben - obwohl ich eine Zweikreis-Blink/Bremsanlage ja ganz drollig, aber ansonsten wenig vorteilhaft ansehe. Am Ende also gäbe es eine Kombination von unten Blink/Bremslicht und oben dann dauerhaft leuchtendem Bremslicht. An sowas hat der Vorschriftengeber in den 60igern ja noch nicht gedacht.
Wie wohl sieht es da mit der "Aufrüstung" aus ?
Danke und einen sonnigen Sonntag!