A
Andreas.Vogt
- Beiträge
- 247
- Likes
- 3
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass von Seiten der LBG die Bowdenzugbremsen zum Vorstecken auf den Traktor an Einachshängern nun verboten seien. Stimmt das? Und wenn, welche Konsequenzen hat das dann? Dürfen die Fahrzeugbauer einfach keine Bowdenzugbremse mehr anbringen, oder dürfen wir als Landwirte die vorhandenen Bremszüge auch nicht mehr verwenden? Das würde ja heißen, dass ich Ladewagen, Güllewagen und Maischewagen auf Auflaufbremse umrüsten müsste. Weiß jemand genaueres darüber, und den Grund, weshalb man die Bowdenzugbremsen verboten hat?
Gruß Andreas.
ich habe gehört, dass von Seiten der LBG die Bowdenzugbremsen zum Vorstecken auf den Traktor an Einachshängern nun verboten seien. Stimmt das? Und wenn, welche Konsequenzen hat das dann? Dürfen die Fahrzeugbauer einfach keine Bowdenzugbremse mehr anbringen, oder dürfen wir als Landwirte die vorhandenen Bremszüge auch nicht mehr verwenden? Das würde ja heißen, dass ich Ladewagen, Güllewagen und Maischewagen auf Auflaufbremse umrüsten müsste. Weiß jemand genaueres darüber, und den Grund, weshalb man die Bowdenzugbremsen verboten hat?
Gruß Andreas.