Schlüsselung "Landw. Zugmaschine" und "Zugmaschine"

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Joschie

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Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Was ist der genaue Unterschied zwischen der Schlüsselung "Landwirtschaftliche Zugmaschine" und "Zugmaschine"?

Mein Traktor (D50.1S) soll demnächst eine Vollabnahme und neue Papiere erhalten. Mein Versicherungsmann hat mir empfohlen den Traktor auf jeden Fall als "Landwirtschaftliche Zugmaschine" schlüsseln zu lassen um einige hundert Euro im Jahr sparen zu können.

Jetzt meine Frage, vertue ich mir da irgendwas wenn ich meinen Traktor auf "Landwirtschaftliche Zugmaschine" schlüsseln lasse und mit schwarzem Kennzeichen anmelde? Nicht das ich dann nicht mehr was ich will, wo ich will und wann ich will fahren darf.

Schon mal ein Danke im vorraus.

Gruß

Josef
 
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uli0601

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Hallo,

bei mir steht auch nur "Zugmaschine" drin und das hat, was die Versicherung betrifft, eigentlich keine Rolle gespielt.(Wahrscheinlich ist das allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, wie Dein Fall beweist) Wenn der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen erhält ist es auch egal ob da "Landwirtschaftliche Zugmaschine" bzw,. nur "Zugmaschine" drin steht, was die zul. Verwendung betrifft. Es gibt allerdings da schon Unterschiede wenn es sich z.B. um einen Unimog handeln würde, also um "schnellere" Zugmaschinen. Die benötigen dann solche Sachen wie z.B. einen Fahrtenschreiber. Wird der jedoch als "Landwirtschaftliche Zugmaschine" bzw. "Ackerschlepper" eingetragen fällt das weg und auch die TÜV Prüfungen sind dann günstiger. (Alles unter der Vorraussetzung "Schwarzes Kennzeichen")

Gruß Uli
 
Xolger

Xolger

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Moin,
"Zugmaschine" muss grundsätzlich jährlich zum TüV und braucht dann auch eine AU. Versicherung ist üblicherweise sehr viel teurer, bei Privatnutzung aber sicherlich verhandelbar.
"Landwirtschaftliche Zugmaschine" gibt es zulassungstechnisch gar nicht mehr, das sind "Zugmaschine/ Ackerschlepper" oder "Zugmaschine/ Geräteträger". Bis 32km/h (oder unter 3,5t) 2 Jahre TÜV, keine AU.
Das sind dann aber wieder "Landwirtschaftliche Zugmaschinen", die in Großstädten in die Plakettenzone dürfen - OHNE PLAKETTE.
"Zugmaschinen" müssen eine Plakette haben - dürfte bei einem alten Zweizylinder aber eher aussichtslos sein...
Fahren darf man mit schwarzen Kennzeichen immer - dafür bezahlst Du ja auch Steuern.

Holger
 
U

uli0601

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Hallo,

@Holger, also meine "Zugmaschine" (Schlepper 28 Km/h) bekommt die Plakette für 2 Jahre!!!. Es muß da eine Grenze geben, siehe Unimog, ab der das dann mit der Jährlichen TÜV Untersuchung gilt. (Dann auch noch die Bremsen Sonderuntersuchung)

Versicherungstechnisch läuft meine Zugmaschine allerdings auch nicht als
"Landwirtschaftliche", das würde nur mit Grünem Kennzeichen gehen, sondern als Zugmaschine im "Werksverkehr". Damit koster der (45 PS) nur unwesentlich mehr als der 4506 meiner Nachbarin.

Gruß Uli

P.S. Die Sachen sind im Anhang des §29 STVZO nachzulesen, sind ganz schön Umfangreich, demnach bekommen Zugmaschinen bis 40 Km/h oder bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 3.5 tonnen die TÜV Plakette für 24 Monate.
 
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uli0601

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Hallo,

@Holger, habe überlesen das Du das mit den 2 Jahren TÜV praktisch schon geschrieben hattest!

Gruß Uli
 
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Joschie

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Hallo,

danke für eure Antworten.

Da muss ich mich mal mit meinem TüV-Prüfer unterhalten was er dazu meint.

Gruß

Josef
 
Thema: Schlüsselung "Landw. Zugmaschine" und "Zugmaschine"
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