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<blockquote data-quote="11erdeutz38" data-source="post: 588932" data-attributes="member: 30518"><p>hallo, vielleicht kann ich ja auch einen Beitrag zu dem Thema erstellen. ich hab meinen 11er 3 Gang BJ 38 dieses Jahr soweit fertig gemacht d.h alle erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen wie Blinker, Warnlicht und Beleuchtung usw. eingebaut damit ein Betrieb auch auf der Straße möglich ist. Leider fehlte mir ein Besitznachweis (den Schlepper hab ich seit ca. 50 Jahren) Um die zu erhalten ist nach einer Anfrage beim LRA eine TÜV Abnahme bzw die Bestätigung für eine sogenannte 6 KM Zulassung (die gibt es eigentlich gar nicht) erforderlich. Bei der Restaurierung hab ich u.A. vorsorglich die Pumpenplatte überholen lassen (war auch nötig) wobei die Drehzahl max 1550 auch gleich mit eingestellt wurde. Die Abnahme wurde nach § 21 durchgeführt und dabei eine Probefahrt mit GPS Unterstützung vom Beamten vorgenommen und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 KMH festgestellt. Die Drehkurbel (Einspritzmenge) war dabei sehr hilfreich !!!.</p><p>Mit dem TÜV Gutachten, übrigens "ohne Mängel" hab ich dann am LRA eine sogenannte Einzelgenehmigung nach § 4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 FZV erhalten. d.h. einen weiteren TÜV termin wird es nicht geben und eine Versicherungspflicht entfällt dadurch, was nicht heißt, das ich keine haben möchte, obgleich der Schlepper pro Jahr weniger als 10 KM gefahren wurde. Ersatzweise für ein personenbezogenes Dokument muß zwingend am Fahrzeug der derzeitige Halter mit Adresse sowie ein Schild 6KM rückseitig aufgebracht sein.</p><p>Sollte jemand Unterstützung benötigen helfe ich gerne schriftlich oder telefonisch</p><p>Gruß Roland</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="11erdeutz38, post: 588932, member: 30518"] hallo, vielleicht kann ich ja auch einen Beitrag zu dem Thema erstellen. ich hab meinen 11er 3 Gang BJ 38 dieses Jahr soweit fertig gemacht d.h alle erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen wie Blinker, Warnlicht und Beleuchtung usw. eingebaut damit ein Betrieb auch auf der Straße möglich ist. Leider fehlte mir ein Besitznachweis (den Schlepper hab ich seit ca. 50 Jahren) Um die zu erhalten ist nach einer Anfrage beim LRA eine TÜV Abnahme bzw die Bestätigung für eine sogenannte 6 KM Zulassung (die gibt es eigentlich gar nicht) erforderlich. Bei der Restaurierung hab ich u.A. vorsorglich die Pumpenplatte überholen lassen (war auch nötig) wobei die Drehzahl max 1550 auch gleich mit eingestellt wurde. Die Abnahme wurde nach § 21 durchgeführt und dabei eine Probefahrt mit GPS Unterstützung vom Beamten vorgenommen und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 KMH festgestellt. Die Drehkurbel (Einspritzmenge) war dabei sehr hilfreich !!!. Mit dem TÜV Gutachten, übrigens "ohne Mängel" hab ich dann am LRA eine sogenannte Einzelgenehmigung nach § 4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 FZV erhalten. d.h. einen weiteren TÜV termin wird es nicht geben und eine Versicherungspflicht entfällt dadurch, was nicht heißt, das ich keine haben möchte, obgleich der Schlepper pro Jahr weniger als 10 KM gefahren wurde. Ersatzweise für ein personenbezogenes Dokument muß zwingend am Fahrzeug der derzeitige Halter mit Adresse sowie ein Schild 6KM rückseitig aufgebracht sein. Sollte jemand Unterstützung benötigen helfe ich gerne schriftlich oder telefonisch Gruß Roland [/QUOTE]
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