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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 588396" data-attributes="member: 9886"><p>Bei der "6 km/h-Sache" ist das genau so, wie ich es geschrieben habe:</p><p></p><p>Nachträgliche Anpassungen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit werden nicht akzeptiert und finden nicht mehr statt.</p><p></p><p>Bei Rollern und anderen Leichtkraftfahrzeugen mag das anders sein, da geht es um eine Änderung zur Einhaltung anderer zulassungs- oder führerscheintechnischer Bestimmungen. Die Drosselung auf 25 km/h für die jüngsten Verkehrsteilnehmer ist ja vergleichsweise häufig anzutreffen. Selbst bspw. Unimog können legal auf 60 km/h oder 40 km/h gedrosselt werden.</p><p></p><p>Bei 6 km/h fällt ein Fahrzeug jedoch aus der Zulassungspflicht, das heißt eine neue ABE muss erteilt werden oder eine Bestehende entsprechend ergänzt werden. Das ist eine ganz andere Stufe, die dementsprechend auch anders gehandhabt wird.</p><p></p><p>MfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 588396, member: 9886"] Bei der "6 km/h-Sache" ist das genau so, wie ich es geschrieben habe: Nachträgliche Anpassungen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit werden nicht akzeptiert und finden nicht mehr statt. Bei Rollern und anderen Leichtkraftfahrzeugen mag das anders sein, da geht es um eine Änderung zur Einhaltung anderer zulassungs- oder führerscheintechnischer Bestimmungen. Die Drosselung auf 25 km/h für die jüngsten Verkehrsteilnehmer ist ja vergleichsweise häufig anzutreffen. Selbst bspw. Unimog können legal auf 60 km/h oder 40 km/h gedrosselt werden. Bei 6 km/h fällt ein Fahrzeug jedoch aus der Zulassungspflicht, das heißt eine neue ABE muss erteilt werden oder eine Bestehende entsprechend ergänzt werden. Das ist eine ganz andere Stufe, die dementsprechend auch anders gehandhabt wird. MfG Fabian [/QUOTE]
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