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<blockquote data-quote="Werder014" data-source="post: 588391" data-attributes="member: 30291"><p>Moin,</p><p></p><p>grundsätzlich stimmt das soweit, die Aussage</p><p>stimmt nur nicht. Denn es ist möglich die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) eines Fahrzeugs durch technische Änderungen zu ändern. Beispielsweise lassen sich 45 km/h Roller mittels einer an die Fahrgestellnummer gebundene Drosselung zu 25 km/h Rollern umbauen. Dabei wird die bbH nachträglich geändert und man bekommt nach einer technischen Abnahme eine neue ABE mit geänderter bbH.</p><p></p><p>Bezüglich der 6-km/h-Regelung habe ich keine genauen Informationen. Ich habe nur mal mitbekommen, dass das nur noch für den Bestand gilt und die Fahrzeuge irgendwie versichert sein müssen (extra Versicherung, oder bei der Privathaftpflicht mit angemeldet).</p><p></p><p>Grüße</p><p>Henrik</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Werder014, post: 588391, member: 30291"] Moin, grundsätzlich stimmt das soweit, die Aussage stimmt nur nicht. Denn es ist möglich die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) eines Fahrzeugs durch technische Änderungen zu ändern. Beispielsweise lassen sich 45 km/h Roller mittels einer an die Fahrgestellnummer gebundene Drosselung zu 25 km/h Rollern umbauen. Dabei wird die bbH nachträglich geändert und man bekommt nach einer technischen Abnahme eine neue ABE mit geänderter bbH. Bezüglich der 6-km/h-Regelung habe ich keine genauen Informationen. Ich habe nur mal mitbekommen, dass das nur noch für den Bestand gilt und die Fahrzeuge irgendwie versichert sein müssen (extra Versicherung, oder bei der Privathaftpflicht mit angemeldet). Grüße Henrik [/QUOTE]
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