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Beitrag
<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 588387" data-attributes="member: 9886"><p>Die Versicherungspflicht existiert zweifellos!</p><p>Ebenso wie es nicht erlaubt ist, einfach mit einem 6 km/h-Schild dran los zu fahren. Es muss eine ABE dafür existieren, in der die Geschwindigkeit auch bestätigt wird. Diese ABE muss bei Fahrten mit dem Fahrzeug mitgeführt werden.</p><p></p><p>Neue ABEs für den nachträglichen 6 km/h-Betrieb eines älteren Fahrzeugs werden nicht mehr ausgestellt, lediglich existierende Unterlagen haben Bestandsschutz. Die Gesetzgebung verlangt eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", die nunmal per Definition nicht durch nachträgliche Drosselungen erreicht werden kann.</p><p>Beim Vorkriegs-11er ist das ein Spezialfall, der lief ja ab Werk nie "nennenswert" schneller, dementsprechend lässt er sich als "bauartbedingt" definieren.</p><p></p><p>MfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 588387, member: 9886"] Die Versicherungspflicht existiert zweifellos! Ebenso wie es nicht erlaubt ist, einfach mit einem 6 km/h-Schild dran los zu fahren. Es muss eine ABE dafür existieren, in der die Geschwindigkeit auch bestätigt wird. Diese ABE muss bei Fahrten mit dem Fahrzeug mitgeführt werden. Neue ABEs für den nachträglichen 6 km/h-Betrieb eines älteren Fahrzeugs werden nicht mehr ausgestellt, lediglich existierende Unterlagen haben Bestandsschutz. Die Gesetzgebung verlangt eine "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", die nunmal per Definition nicht durch nachträgliche Drosselungen erreicht werden kann. Beim Vorkriegs-11er ist das ein Spezialfall, der lief ja ab Werk nie "nennenswert" schneller, dementsprechend lässt er sich als "bauartbedingt" definieren. MfG Fabian [/QUOTE]
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