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<blockquote data-quote="Abeln" data-source="post: 478573" data-attributes="member: 14175"><p>Moin,</p><p></p><p>deine Führerscheinklasse B enthält gleichzeitig die Klassen AM und L.</p><p></p><p>Die Klasse L beinhaltet:</p><ul> <li data-xf-list-type="ul">land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination</li> <li data-xf-list-type="ul">selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger</li> </ul><p>Du kannst also ohne Bedenken deinen Schlepper nutzen. Das kannst du auch <a href="https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/" target="_blank">HIER</a> nachlesen.Für die zweckmäßige Verwendung deines Schleppers mit der Führerscheinklasse L gilt <a href="https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-l-und-t/" target="_blank">DAS</a>.</p><p></p><p>Da du nicht über 25 km/h in Kombination mit einem Anhänger kommen wirst, darfst du diesen selbstverständlich auch benutzen. Kipper bis 25 km/h Zulassungsgeschwindigkeit müssen nicht beim TÜV vorgeführt werden und sind i.d.R. zulassungsfrei. Dafür gelten allerdings ein paar Bedingungen, die du wiederum <a href="https://www.agrarheute.com/wissen/zulassungsfreie-anhaenger-regeln" target="_blank">HIER</a> findest.</p><p></p><p>Beste Grüße!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Abeln, post: 478573, member: 14175"] Moin, deine Führerscheinklasse B enthält gleichzeitig die Klassen AM und L. Die Klasse L beinhaltet: [list][*]land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination [*]selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger [/list]Du kannst also ohne Bedenken deinen Schlepper nutzen. Das kannst du auch [url='https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/']HIER[/url] nachlesen.Für die zweckmäßige Verwendung deines Schleppers mit der Führerscheinklasse L gilt [url='https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-l-und-t/']DAS[/url]. Da du nicht über 25 km/h in Kombination mit einem Anhänger kommen wirst, darfst du diesen selbstverständlich auch benutzen. Kipper bis 25 km/h Zulassungsgeschwindigkeit müssen nicht beim TÜV vorgeführt werden und sind i.d.R. zulassungsfrei. Dafür gelten allerdings ein paar Bedingungen, die du wiederum [url='https://www.agrarheute.com/wissen/zulassungsfreie-anhaenger-regeln']HIER[/url] findest. Beste Grüße! [/QUOTE]
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