Zulassung D30

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Otti10

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Hallo zusammen,

ich habe kürzlich einen D-30 N/NF ohne jegliche Papiere erstanden.
Möchte diesen nun zulassen. Habe bereits mit der Zulassungsstelle gesprochen. Diese sagte: Ein TÜV Gutachten; Kaufvertrag; und eine Erklärung des Vorbesitzers über Verlust des KFZ- Briefes reichen aus.
Die Kopie vom Vorbesitzer Perso will er auch noch haben, um die Unterschriften zu vergleichen. Das habe ich mir jetzt alles bis auf das Gutachten. Da bekomme ich wahrscheinlich ein Problem: Auf dem Typenschild ist nämlich das Baujahr nicht eingeschlagen. Kann mir da jemand einen Tip geben? Währe echt nett!

Die Schlepper Nr. ist 4767/549
Motor: F2L712 Typ S2 Nr. 2847628729

Schon mal vielen Dank!

Gruß otti10
 
C

Christian...

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Hallo Otti10,

einen D-30 N/NF gibt es nicht ;)
Wahrscheinlich hast du dich vertippt, auf dem Typenschild sollte D30-N/NF stehen (also den "-" an einer anderen Stelle).
Aber auch soi einen Deutz git es nicht - das sind nämlich 2:

D30-N (Verkaufs- und Haubenbezeichnung: "D30")
D30-NF (Verkaufs- und Haubenbezeichnung: "D30 S")

Zulassungstechnisch macht das alles aber nichts aus, da sich die beiden Varianten "N" und "NF" nur duch die Doppel- bzw. Einfachkupplung und das S auf der Haube unterscheiden.

N und NF sind Varianten des D30. Der D30 (verkaufsbezeichnungen D30 und D30S) wurde von 1961 bis 1965 gebaut.
Das Baujahr ist auch bei meinem nicht eingeschlagen; ich glaube daß es damals einfach nicht vorgeschrieben war, daß ein Hersteller das BJ. auf dem Typenschild angeben musste. Ist also anscheinend normal.

Evtl. klann man anhand der Motornummer das Bj. des Motors (nicht des Schleppers) herausbekommen und dann das Schlepper-Bj. eingrenzen.

Weiterhin kann man anhand der Hydraulik das Bj. eingrenzen - erst gab es die Deutz-Transferrer-Hydraulik, später die Transfermatic.

Aber warum musst du das BJ wissen? Ich kenne von meinem auch nur die Erstzulassung, habe noch nie Probleme gehabt (ok, habe auch den Brief).

mfg Christian...
 
treckernils

treckernils

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Hallo otti10,

da hat Christian recht, auch ich habe selten einen älteren Schlepper gesehen, bei dem das Baujahr auf dem Typenschild eingeschlagen ist. Für das Zulassungsverfahren ist das Baujahr nicht relevant, wohl aber die Erstzulassung und diese müßte eigentlich über das KBA in Flensburg anhand der Fahrgestellnummer festzustellen sein.

Nochmal zum Baujahr: Sehr oft wird die Erstzulassung mit dem Baujahr gleichgesetzt, was meiner Ansicht nach ein Trugschluß ist. Das bedeutet, selbst wenn das Baujahr eingeschlagen ist, weißt Du noch nicht, wann der Schlepper erstmalig zugelassen wurde.

Gruss Nils
 
O

Otti10

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Erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Das mit dem BJ ist mir eigentlich egal, wenn der Gutachter bzw. die Zulassungsstelle nichts dagegen hat. Kann mir jemand vieleicht eine Kopie von einem Brief (D30 N/NF bin mir zu 99% sicher das es so auf dem Typenschild steht) zur Verfügung stellen?

Vielen Dank!

otti10
 
C

Christian...

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Oben hast du folgendes geschrieben:
Da ist ein Bindestrich mit drin ... ich kenne nur Bezeichnungen in der Form "Treckerbez"-"Variante", also
D30-N/NF. Ist aber auch egal, darum geht es hier nicht.

Eine Briefkopie findest du auf www.deutz-oldtimer.de
Ob da eine für den D30-N/NF dabei ist weiß ich nicht, aber auf jeden Fall für die Varianten NG und NFG (ist von mir ;))

Das N bedeutet Normalrad (Normalbereifung, kein Hochrad)
F = Freitrieb = Doppelkupplung = unabhängige Zapfwelle --> diese Variante wurde D30 S genannt.

G bedeutet Getriebebremse, d.h. die Handbremse wirkt als eigene Bremse auf das Getriebe. Deiner müsste die "Sparversion" sein, bei der das Fußbremspedal blockiert wird und so die Funktion einer Handbremse ermöglicht werden kann.
Ob das für die Zulassung relevant ist, weiß ich nicht, aber du musst das ja erst mal keinem erzählen.
 
Thema: Zulassung D30

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