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TÜV, Versicherung und Vorschriften
zulässige Anhängelast ungebremst 1535 kg eingetragen
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<blockquote data-quote="Normag NG15" data-source="post: 419111" data-attributes="member: 4473"><p>Hallo Bernd, </p><p></p><p>da hat Ralf recht. Wenn in deiner Zulassungsbescheinigung aber unter ( 5 ) Zugm. Ackerschlepper oder LoF Zugm. Ackerschlepper steht, warum hat der TÜV-Onkel dann eine Beschränkung der Anhängelast eingetragen. Normalerweise bleiben diese Felder frei. Solltest du noch den alten Brief haben schau mal darin nach. Nur weil der Trecker plötzlich auf schwarze Nummern angemeldet ist und evtl. jetzt eine Zulassungsbescheinigung I+II hat, ändert sich die Anhängelast ja nicht. Wie willst du denn damit einen normalen zweiachsigen Gummiwagen, z. Bsp. mit Pferdemist, ziehen der auch eine schwarze Nummer hat. Nur weil du keine grüne Nummer bekommst oder diese wegen Aufgabe der Landwirtschaft abgeben musstest ändert sich nichts am Trecker und dessen Nutzungsmöglichkeiten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Normag NG15, post: 419111, member: 4473"] Hallo Bernd, da hat Ralf recht. Wenn in deiner Zulassungsbescheinigung aber unter ( 5 ) Zugm. Ackerschlepper oder LoF Zugm. Ackerschlepper steht, warum hat der TÜV-Onkel dann eine Beschränkung der Anhängelast eingetragen. Normalerweise bleiben diese Felder frei. Solltest du noch den alten Brief haben schau mal darin nach. Nur weil der Trecker plötzlich auf schwarze Nummern angemeldet ist und evtl. jetzt eine Zulassungsbescheinigung I+II hat, ändert sich die Anhängelast ja nicht. Wie willst du denn damit einen normalen zweiachsigen Gummiwagen, z. Bsp. mit Pferdemist, ziehen der auch eine schwarze Nummer hat. Nur weil du keine grüne Nummer bekommst oder diese wegen Aufgabe der Landwirtschaft abgeben musstest ändert sich nichts am Trecker und dessen Nutzungsmöglichkeiten. [/QUOTE]
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