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Wie viele Schlepper darf man mit Grünem Nummernschild fahren in NRW
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<blockquote data-quote="Werner Peterlick" data-source="post: 531135" data-attributes="member: 770"><p>Hallo,</p><p>bei uns in BaWü macht das der Zoll. Als ich meinen 4506 anmeldete, hatte ich erstmal eine grüne Nummer, wie oben beschrieben. Nach einigen Wochen kam ein Schreiben vom zuständigen Zollamt, ich soll meine Einkünfte aus der Landwirtschaft darlegen. Das Einzige, was ich hatte, waren Kaufverträge über selbst gezüchtete Ponys. Das reichte der Dame beim Zollamt aber nicht aus (O-Ton: Das weiss ich nicht, da muss ich erst meinen Chef fragen. Ich bin neu hier, wir waren vorher bei der Telekom...) Also gab es für den Traktor ein schwarzes Kennzeichen. Auf Nachfrage beim Bauernverband wurde mir geraten, ein Einkommen nach §13a Einkommensteuergesetz (Anlage L) bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da ich eigenes Land bewirtschafte, war das kein Problem. Die Dame vom Zoll (ist noch die selbe) wollte dann ausser dem Einkommensteuerbescheid auch noch den Grundsteuerbescheid und die Mitgliedschaft in der BG vorgelegt haben. Offenbar reichte das dann aus und so habe ich wieder grüne Kennzeichen am Traktor und muss meine Anhänger nicht mehr mit dem F1L612 ziehen. Dessen grüne Nummer ist seit über dreissig Jahren unangetastet.</p><p>Zur Frage des Fadenöffners: M.W. ist die Anzahl der Schlepper auf grüner Nummer nicht von der Betriebsgröße abhängig. Meine Argumentation wäre, dass die Trecker mit verschiedenen Geräten ausgerüstet sind und daher bei einem Nebenerwerbsbetrieb die Zeitersparnis durch das wegfallende Ummontieren der Geräte eine große Rolle spielt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Werner Peterlick, post: 531135, member: 770"] Hallo, bei uns in BaWü macht das der Zoll. Als ich meinen 4506 anmeldete, hatte ich erstmal eine grüne Nummer, wie oben beschrieben. Nach einigen Wochen kam ein Schreiben vom zuständigen Zollamt, ich soll meine Einkünfte aus der Landwirtschaft darlegen. Das Einzige, was ich hatte, waren Kaufverträge über selbst gezüchtete Ponys. Das reichte der Dame beim Zollamt aber nicht aus (O-Ton: Das weiss ich nicht, da muss ich erst meinen Chef fragen. Ich bin neu hier, wir waren vorher bei der Telekom...) Also gab es für den Traktor ein schwarzes Kennzeichen. Auf Nachfrage beim Bauernverband wurde mir geraten, ein Einkommen nach §13a Einkommensteuergesetz (Anlage L) bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da ich eigenes Land bewirtschafte, war das kein Problem. Die Dame vom Zoll (ist noch die selbe) wollte dann ausser dem Einkommensteuerbescheid auch noch den Grundsteuerbescheid und die Mitgliedschaft in der BG vorgelegt haben. Offenbar reichte das dann aus und so habe ich wieder grüne Kennzeichen am Traktor und muss meine Anhänger nicht mehr mit dem F1L612 ziehen. Dessen grüne Nummer ist seit über dreissig Jahren unangetastet. Zur Frage des Fadenöffners: M.W. ist die Anzahl der Schlepper auf grüner Nummer nicht von der Betriebsgröße abhängig. Meine Argumentation wäre, dass die Trecker mit verschiedenen Geräten ausgerüstet sind und daher bei einem Nebenerwerbsbetrieb die Zeitersparnis durch das wegfallende Ummontieren der Geräte eine große Rolle spielt. [/QUOTE]
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