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Wie kauft man einen Bauwagen richtig
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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 422505" data-attributes="member: 10187"><p>Hallo,</p><p>zuerst stellt sich die Frage, ob zulassungspflichtig oder nicht. Da Du von Bauwagen 25 km/h geschrieben hast, ist in der StVZO geregelt, dass dieser nicht zulassungspflichtig (bekommt keinen Fahrzeugbrief) ist, wenn er den auch tatsächlich so genutzt wird. Es muss jedoch eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Da Du wahrscheinlich alles ohne Papiere kaufst, wirst Du auch keine ABE ausgehändigt bekommen, deswegen muss der Top in Schuss und Super günstig sein.</p><p></p><p>Frage 1: Da Typenschild und Fahrgestellnummer vorhanden sind, ist davon auszugehen, das bereits eine Betriebserlaubnis bestanden hat, bzw grundsätzlich möglich ist. Liegt Sie Dir jedoch nicht vor, weil verloren, dann kann der Bauwagenhersteller Dir eine Ersatzbetriebserlaubnis erteilen, sofern der Hersteller die Berechtigung hat(te) diese EG-Typengenehmigung selber ausstellen zu dürfen und sofern es den Hersteller denn noch am Markt gibt. Häufig verfügt der Hersteller lediglich über ein Gutachten für den zulassungsfreien Anhänger. Auf Grundlage des Herstellergutachtens, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen. Gibt es den Hersteller nicht mehr, oder rückt der kein Gutachten raus, wirds halt teuer.</p><p></p><p>Fahrzeuge jüngeren Datums werden heute in der Regel im Rahmen der Einzelgutachten (Abnahme) durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra) vorgenommen, und sind beim KBA teilweise abrufbar, sofern für das Fahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, was dann die Zulassungsbehörde macht, bei der Du als nächstes vorstellig werden musst. Wurde, das Fahrzeug jedoch nie zwecks Erlangung einer Betriebserlaubnis bei der Zulassungstelle angemeldet, ziehst Du unvollendeter Dinge von dannen und musst eine Einzelabnahme machen lassen. Als Grundlage dieser Einzelabnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, werden die 1995 geltenden Vorschriften sein, da die Typenschildangabe des Baujahres maßgebend ist. Also alles am Bauwagen so herrichten, wie es 1995 hätte sein müssen und zwar so dass keine technischen Mängel vorhanden sind.</p><p></p><p>Frage 2: Seit 2011 müssen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Wurde diese im Rahmen einer Einzel - Betriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde erteilt, ist er registriert. Wenn der Bauwagen dann Dir gehört, kannst Du selbstverständlich alles damit machen, was Du willst solange es nicht dazu führt, dass die Einsatz - und Zweckgebundenen Befreiungstatbestände nach §18 StVZO Absatz 2 ff verdaddelt werden und der Wagen zulassungspflichtig wird.</p><p></p><p>Frage 3: Kaufen ist Vertrauenssache, solange Du keine Bedenken in Richtung Treu und Glauben hast, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Mach einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer als Eigentumsnachweis und gut solls gewesen sein. </p><p>Gruß</p><p>Jürgen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 422505, member: 10187"] Hallo, zuerst stellt sich die Frage, ob zulassungspflichtig oder nicht. Da Du von Bauwagen 25 km/h geschrieben hast, ist in der StVZO geregelt, dass dieser nicht zulassungspflichtig (bekommt keinen Fahrzeugbrief) ist, wenn er den auch tatsächlich so genutzt wird. Es muss jedoch eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Da Du wahrscheinlich alles ohne Papiere kaufst, wirst Du auch keine ABE ausgehändigt bekommen, deswegen muss der Top in Schuss und Super günstig sein. Frage 1: Da Typenschild und Fahrgestellnummer vorhanden sind, ist davon auszugehen, das bereits eine Betriebserlaubnis bestanden hat, bzw grundsätzlich möglich ist. Liegt Sie Dir jedoch nicht vor, weil verloren, dann kann der Bauwagenhersteller Dir eine Ersatzbetriebserlaubnis erteilen, sofern der Hersteller die Berechtigung hat(te) diese EG-Typengenehmigung selber ausstellen zu dürfen und sofern es den Hersteller denn noch am Markt gibt. Häufig verfügt der Hersteller lediglich über ein Gutachten für den zulassungsfreien Anhänger. Auf Grundlage des Herstellergutachtens, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen. Gibt es den Hersteller nicht mehr, oder rückt der kein Gutachten raus, wirds halt teuer. Fahrzeuge jüngeren Datums werden heute in der Regel im Rahmen der Einzelgutachten (Abnahme) durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra) vorgenommen, und sind beim KBA teilweise abrufbar, sofern für das Fahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, was dann die Zulassungsbehörde macht, bei der Du als nächstes vorstellig werden musst. Wurde, das Fahrzeug jedoch nie zwecks Erlangung einer Betriebserlaubnis bei der Zulassungstelle angemeldet, ziehst Du unvollendeter Dinge von dannen und musst eine Einzelabnahme machen lassen. Als Grundlage dieser Einzelabnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, werden die 1995 geltenden Vorschriften sein, da die Typenschildangabe des Baujahres maßgebend ist. Also alles am Bauwagen so herrichten, wie es 1995 hätte sein müssen und zwar so dass keine technischen Mängel vorhanden sind. Frage 2: Seit 2011 müssen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Wurde diese im Rahmen einer Einzel - Betriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde erteilt, ist er registriert. Wenn der Bauwagen dann Dir gehört, kannst Du selbstverständlich alles damit machen, was Du willst solange es nicht dazu führt, dass die Einsatz - und Zweckgebundenen Befreiungstatbestände nach §18 StVZO Absatz 2 ff verdaddelt werden und der Wagen zulassungspflichtig wird. Frage 3: Kaufen ist Vertrauenssache, solange Du keine Bedenken in Richtung Treu und Glauben hast, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Mach einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer als Eigentumsnachweis und gut solls gewesen sein. Gruß Jürgen [/QUOTE]
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