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Wie kauft man einen Bauwagen richtig
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<blockquote data-quote="MTS TOT" data-source="post: 422479" data-attributes="member: 18318"><p>Hi, liebe Leser</p><p></p><p>Mir wurde ein Bauwagen zum Kauf angeboten, den ich schon recht gerne hätte.</p><p>Ich war bei einer Erstbesichtigung, jedoch ohne dem Verkäufer.</p><p>Der Wagen ist geschätzt 8 m lang, über 2 m breit und soliede aus einem Rahmen mit Blechaufbau gefertigt. Beleuchtung ist vorhanden, er hat ein Typenschild mit Baujahr, eine Fahrgestellnummer und Gewichtsangaben, sowie eine 25 km/ h Begrenzung laut Typenschild, Baujahr 1995. Auch ist die Zugvorrichtung mit entsprechenden Daten geprägt. Soweit scheint der Wagen original und ehrlich zu sein.</p><p>Nun kommen meine Fragen:</p><p>- gibt es für solche Wagen eine Art Betriebserlaubniss vom Hersteller?</p><p>- gibt es eine Registrierung, oder kann ich machen was ich will damit?</p><p>- ist es ausreichend, wenn der Verkäufer mir im Kaufvertrag bestätigt, das es sein Eigentum ist und Rechte Dritter nicht bestehen? Obwohl ich weiß, das er nie der "Eigentümer" war, sondern nur ein Zwischenhändler ist, der durchreicht? Der Wagen stammt von einer Betriebsauflösung, denn Wahrheitsgehalt kann ich nicht wirklich prüfen.</p><p>Was würdet ihr mir raten, wie soll ich mich verhalten?</p><p>Wenn ich den erwerbe, möchte ich den auch ruhigen Gewissens im Straßenverker bewegen können.</p><p>Danke</p><p>MfG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="MTS TOT, post: 422479, member: 18318"] Hi, liebe Leser Mir wurde ein Bauwagen zum Kauf angeboten, den ich schon recht gerne hätte. Ich war bei einer Erstbesichtigung, jedoch ohne dem Verkäufer. Der Wagen ist geschätzt 8 m lang, über 2 m breit und soliede aus einem Rahmen mit Blechaufbau gefertigt. Beleuchtung ist vorhanden, er hat ein Typenschild mit Baujahr, eine Fahrgestellnummer und Gewichtsangaben, sowie eine 25 km/ h Begrenzung laut Typenschild, Baujahr 1995. Auch ist die Zugvorrichtung mit entsprechenden Daten geprägt. Soweit scheint der Wagen original und ehrlich zu sein. Nun kommen meine Fragen: - gibt es für solche Wagen eine Art Betriebserlaubniss vom Hersteller? - gibt es eine Registrierung, oder kann ich machen was ich will damit? - ist es ausreichend, wenn der Verkäufer mir im Kaufvertrag bestätigt, das es sein Eigentum ist und Rechte Dritter nicht bestehen? Obwohl ich weiß, das er nie der "Eigentümer" war, sondern nur ein Zwischenhändler ist, der durchreicht? Der Wagen stammt von einer Betriebsauflösung, denn Wahrheitsgehalt kann ich nicht wirklich prüfen. Was würdet ihr mir raten, wie soll ich mich verhalten? Wenn ich den erwerbe, möchte ich den auch ruhigen Gewissens im Straßenverker bewegen können. Danke MfG [/QUOTE]
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