Wie kauft man einen Bauwagen richtig

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MTS TOT

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Hi, liebe Leser

Mir wurde ein Bauwagen zum Kauf angeboten, den ich schon recht gerne hätte.
Ich war bei einer Erstbesichtigung, jedoch ohne dem Verkäufer.
Der Wagen ist geschätzt 8 m lang, über 2 m breit und soliede aus einem Rahmen mit Blechaufbau gefertigt. Beleuchtung ist vorhanden, er hat ein Typenschild mit Baujahr, eine Fahrgestellnummer und Gewichtsangaben, sowie eine 25 km/ h Begrenzung laut Typenschild, Baujahr 1995. Auch ist die Zugvorrichtung mit entsprechenden Daten geprägt. Soweit scheint der Wagen original und ehrlich zu sein.
Nun kommen meine Fragen:
- gibt es für solche Wagen eine Art Betriebserlaubniss vom Hersteller?
- gibt es eine Registrierung, oder kann ich machen was ich will damit?
- ist es ausreichend, wenn der Verkäufer mir im Kaufvertrag bestätigt, das es sein Eigentum ist und Rechte Dritter nicht bestehen? Obwohl ich weiß, das er nie der "Eigentümer" war, sondern nur ein Zwischenhändler ist, der durchreicht? Der Wagen stammt von einer Betriebsauflösung, denn Wahrheitsgehalt kann ich nicht wirklich prüfen.
Was würdet ihr mir raten, wie soll ich mich verhalten?
Wenn ich den erwerbe, möchte ich den auch ruhigen Gewissens im Straßenverker bewegen können.
Danke
MfG
 
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Lasca34

Lasca34

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Was sagt denn die Volkspolizei in Deinem Herkunftsort dazu?

Hier wird es sicherlich eine Menge user geben, die sich mit Gesetzen in der BRD, also dem gültigen deutschen Recht auskennen. Aber das hilft Dir nicht weiter.

Gruß
Michael
 
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MTS TOT

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Hi,
ich warte noch ein, zwei Antworten ab, von welchen die solche Wagen haben. Den ABV kann ich immer noch fragen gehen, der ist aber nur einmal die Woche bei uns auf dem Dorf :rolleyes:

MfG
 
zimmy

zimmy

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Wenn du dich mit ruhigen Gewissen im Straßenverkehr bewegen willst muss der Anhänger auf schwarzem Kennzeichen angemeldet und selbst Versichert werden.Du brauchst einen Eigentumsnachweiß,eine gültige ABE vom Hersteller des Wagens (wenn du keinen Fahrzeugbrief hast) und einen fairen Prüfingenieur ... War der Anhänger bis jetzt noch nie im Deutschen Straßenverkehr zugeassen und hat auch noch eine Luftbremse wird es schwer und teuer!

MFG
 
Lasca34

Lasca34

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MTS TOT schrieb:
.... Den ABV kann ich immer noch fragen gehen, der ist aber nur einmal die Woche bei uns auf dem Dorf ....

Klasse Antwort :) !

Freundschaft!
Michael
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo,
zuerst stellt sich die Frage, ob zulassungspflichtig oder nicht. Da Du von Bauwagen 25 km/h geschrieben hast, ist in der StVZO geregelt, dass dieser nicht zulassungspflichtig (bekommt keinen Fahrzeugbrief) ist, wenn er den auch tatsächlich so genutzt wird. Es muss jedoch eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Da Du wahrscheinlich alles ohne Papiere kaufst, wirst Du auch keine ABE ausgehändigt bekommen, deswegen muss der Top in Schuss und Super günstig sein.

Frage 1: Da Typenschild und Fahrgestellnummer vorhanden sind, ist davon auszugehen, das bereits eine Betriebserlaubnis bestanden hat, bzw grundsätzlich möglich ist. Liegt Sie Dir jedoch nicht vor, weil verloren, dann kann der Bauwagenhersteller Dir eine Ersatzbetriebserlaubnis erteilen, sofern der Hersteller die Berechtigung hat(te) diese EG-Typengenehmigung selber ausstellen zu dürfen und sofern es den Hersteller denn noch am Markt gibt. Häufig verfügt der Hersteller lediglich über ein Gutachten für den zulassungsfreien Anhänger. Auf Grundlage des Herstellergutachtens, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen. Gibt es den Hersteller nicht mehr, oder rückt der kein Gutachten raus, wirds halt teuer.

Fahrzeuge jüngeren Datums werden heute in der Regel im Rahmen der Einzelgutachten (Abnahme) durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra) vorgenommen, und sind beim KBA teilweise abrufbar, sofern für das Fahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, was dann die Zulassungsbehörde macht, bei der Du als nächstes vorstellig werden musst. Wurde, das Fahrzeug jedoch nie zwecks Erlangung einer Betriebserlaubnis bei der Zulassungstelle angemeldet, ziehst Du unvollendeter Dinge von dannen und musst eine Einzelabnahme machen lassen. Als Grundlage dieser Einzelabnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, werden die 1995 geltenden Vorschriften sein, da die Typenschildangabe des Baujahres maßgebend ist. Also alles am Bauwagen so herrichten, wie es 1995 hätte sein müssen und zwar so dass keine technischen Mängel vorhanden sind.

Frage 2: Seit 2011 müssen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Wurde diese im Rahmen einer Einzel - Betriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde erteilt, ist er registriert. Wenn der Bauwagen dann Dir gehört, kannst Du selbstverständlich alles damit machen, was Du willst solange es nicht dazu führt, dass die Einsatz - und Zweckgebundenen Befreiungstatbestände nach §18 StVZO Absatz 2 ff verdaddelt werden und der Wagen zulassungspflichtig wird.

Frage 3: Kaufen ist Vertrauenssache, solange Du keine Bedenken in Richtung Treu und Glauben hast, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Mach einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer als Eigentumsnachweis und gut solls gewesen sein.
Gruß
Jürgen
 
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MTS TOT

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Hi,
danke für die kompetenten Antworten. Ich werde mir die nötige Zeit nehmen und mich auf Grund der hier gegeben Anregungen genau informieren. Als ersten Schritt versuche ich mit dem Hersteller in Verbindung zu treten, um zu erfragen, mit was für Papieren der damals übergeben wurde.
Leider habe ich mir das Typenschild nicht abgeschrieben, sonst hätte ich schon mal gegoogelt, ob der Hersteller noch am Markt ist. ;(

MfG
 
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GTfan

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Homer Jay schrieb:
Hallo,
zuerst stellt sich die Frage, ob zulassungspflichtig oder nicht. Da Du von Bauwagen 25 km/h geschrieben hast, ist in der StVZO geregelt, dass dieser nicht zulassungspflichtig (bekommt keinen Fahrzeugbrief) ist, wenn er den auch tatsächlich so genutzt wird.

eben, ein Bauwagen ist lediglich von der Zulassungspflicht befreit, wenn eine ABE vorhanden ist und seiner Bestimmung entsprechend als Aufenthalts- und Pausenraum oder die Werkzeuglagerung auf Baustellen genutzt wird.
Als Wohnwagen hinter einem Schlepper ist das hinfällig, er muss dann zugelassen werden!

mfG
GTfan
 
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MTS TOT

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Hi,
da der Wagen auf einem Privatgelände steht, war es mir am Wochenende nicht möglich, das Typenschild abzuschreiben. Also habe ich den Zwischenhändler gebeten, mir die entsprechenden Daten zu schicken. Nichts ist gekommen. Ich lasse also vorerst die Finger davon.
Danke der Hilfestellung.
MfG
 
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