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Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?
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<blockquote data-quote="boatman" data-source="post: 9286" data-attributes="member: 573"><p>Hi Lars,</p><p></p><p>auch wenns vordergründig so "eindeutig" da steht.</p><p></p><p>Ich glaube das Problem liegt darin, dass sich kein Mensch EU-weit darüber Gedanken gemacht hat, dass man die landwirtschaftlich genutzte Maschine auch "Privat" als Sammler und Hobyist fahren kann und es auch tatsächlich tut.</p><p></p><p>Die gehen einfach davon aus: Ein Trecker ist für Landwirte.</p><p></p><p>Das es "Verrückte" gibt, die damit auch aus reiner Lust und Laune durch die Gegend fahren, haben Sie scheinbar nicht bemerkt, bzw. war/ist die Personenkreis doch eher gering.</p><p></p><p>Verstehen könnte ich die Regelung, wenn sich an der Beschaffenheit der Leute und/oder der technischen Gegebenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge mit Änderung der Nutzungsabsicht etwas ändern würde.</p><p></p><p>Aber weder der Schlepper braucht mehr oder weniger Blinker oder ein anderes Bremssystem zur Straßenzulassung, noch werden vom Fahrer andere Verkehrsvorschriften verlangt.</p><p></p><p>Jetzt soll mir doch einmal bitte einer Erklären, warum ein 16 jähriger den Schlepper mit dem ehemaligen 5er fahren darf und bei schwarzem Kennzeichen der Volljährige eine Ausbildung zu dem ehemaligen 3er mit deutlich größerem Umfang haben muss!?! Und nur weil der Volljährige beim Landwirt anheuert, darf er wieder quasi ohne diese zusätzliche Ausbildungsschikane durch die Gegend fahren?</p><p></p><p>Ich meine wir haben hier eine Gesetzeslücke, der es Grundsatzurteile bedarf.</p><p></p><p>Da das Thema für mich sehr interessant ist -auch in Verbindung mit dem grünen oder schwarzen Kennzeichen- schau ich mal in unserer Gegend was die Polizei dazu meint.</p><p></p><p>Ich kenne aus unserer Gegend noch keinen der deswegen Angehalten wurde (aber ich weis natürlich auch nicht alles). Sollte dieses mal passieren, dann wird es zu einem Verfahren kommen.</p><p></p><p>Grüße, Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="boatman, post: 9286, member: 573"] Hi Lars, auch wenns vordergründig so "eindeutig" da steht. Ich glaube das Problem liegt darin, dass sich kein Mensch EU-weit darüber Gedanken gemacht hat, dass man die landwirtschaftlich genutzte Maschine auch "Privat" als Sammler und Hobyist fahren kann und es auch tatsächlich tut. Die gehen einfach davon aus: Ein Trecker ist für Landwirte. Das es "Verrückte" gibt, die damit auch aus reiner Lust und Laune durch die Gegend fahren, haben Sie scheinbar nicht bemerkt, bzw. war/ist die Personenkreis doch eher gering. Verstehen könnte ich die Regelung, wenn sich an der Beschaffenheit der Leute und/oder der technischen Gegebenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge mit Änderung der Nutzungsabsicht etwas ändern würde. Aber weder der Schlepper braucht mehr oder weniger Blinker oder ein anderes Bremssystem zur Straßenzulassung, noch werden vom Fahrer andere Verkehrsvorschriften verlangt. Jetzt soll mir doch einmal bitte einer Erklären, warum ein 16 jähriger den Schlepper mit dem ehemaligen 5er fahren darf und bei schwarzem Kennzeichen der Volljährige eine Ausbildung zu dem ehemaligen 3er mit deutlich größerem Umfang haben muss!?! Und nur weil der Volljährige beim Landwirt anheuert, darf er wieder quasi ohne diese zusätzliche Ausbildungsschikane durch die Gegend fahren? Ich meine wir haben hier eine Gesetzeslücke, der es Grundsatzurteile bedarf. Da das Thema für mich sehr interessant ist -auch in Verbindung mit dem grünen oder schwarzen Kennzeichen- schau ich mal in unserer Gegend was die Polizei dazu meint. Ich kenne aus unserer Gegend noch keinen der deswegen Angehalten wurde (aber ich weis natürlich auch nicht alles). Sollte dieses mal passieren, dann wird es zu einem Verfahren kommen. Grüße, Thomas [/QUOTE]
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