Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="boatman" data-source="post: 9253" data-attributes="member: 573"><p>Moin, ich denke das auch die Leute im Straßenverkehrsamt interpretieren müssen. Ebenso die Polizei. Es wird gerichtlich festgestellt werden müssen.</p><p></p><p>In der Not würde ich es drauf ankommen lassen und mit L, bzw. T fahren. Und zwar deshalb, da ich der Meinung bin, dass sich die Führerscheinklassen dem EU-Recht angepaßt haben und das Steuerrecht in den Ländern verschieden und unabhängig ist. Die Unterscheidung zwischen schwarz und grün bei uns ist doch ausschließlich eine steuerliche Sache. Das eine Subventioniert, das andere für den Privatgebrauch.</p><p></p><p>Was machen wir denn bei folgenden (für mich relevanten) Beispiel: Ich helfe bei der Ernte mit meinem schwarzen Kennzeichen und vollversteuerten Sprit. Bin dann aber für die Landwirtschaft unterwegs und darf in diesem Fall mit L oder T Fahren. Auf dem Weg vom Hof in meine Siedlung muss ich dann wieder den Autoschein haben?</p><p></p><p>Oder: Für den Zeitpunkt wo ich den Heuwagen oder Heuer dahinter habe: Darf ich dann den Landwirtschaftssprit fahren? <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Eines habe ich in den drei vier Semestern Recht gelernt. Das eine ist der Gesetzestext, das andere die Auslegung dazu. Hier würden nur Grundsatzurteile helfen.</p><p></p><p>Aber das ist nur meine Meinung dazu.</p><p></p><p>Grüße, Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="boatman, post: 9253, member: 573"] Moin, ich denke das auch die Leute im Straßenverkehrsamt interpretieren müssen. Ebenso die Polizei. Es wird gerichtlich festgestellt werden müssen. In der Not würde ich es drauf ankommen lassen und mit L, bzw. T fahren. Und zwar deshalb, da ich der Meinung bin, dass sich die Führerscheinklassen dem EU-Recht angepaßt haben und das Steuerrecht in den Ländern verschieden und unabhängig ist. Die Unterscheidung zwischen schwarz und grün bei uns ist doch ausschließlich eine steuerliche Sache. Das eine Subventioniert, das andere für den Privatgebrauch. Was machen wir denn bei folgenden (für mich relevanten) Beispiel: Ich helfe bei der Ernte mit meinem schwarzen Kennzeichen und vollversteuerten Sprit. Bin dann aber für die Landwirtschaft unterwegs und darf in diesem Fall mit L oder T Fahren. Auf dem Weg vom Hof in meine Siedlung muss ich dann wieder den Autoschein haben? Oder: Für den Zeitpunkt wo ich den Heuwagen oder Heuer dahinter habe: Darf ich dann den Landwirtschaftssprit fahren? ;-) Eines habe ich in den drei vier Semestern Recht gelernt. Das eine ist der Gesetzestext, das andere die Auslegung dazu. Hier würden nur Grundsatzurteile helfen. Aber das ist nur meine Meinung dazu. Grüße, Thomas [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn du drei Äpfel hast und zwei davon isst, wie viele Äpfel hast du dann?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?
Oben