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Welcher Führerschein für Trecker mit schwarzem Kennzeichen?
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<blockquote data-quote="Lars" data-source="post: 9244" data-attributes="member: 3"><p>das läuft so:</p><p>- wenn grünes Kennzeichen: L bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h</p><p>- wenn schwarzes Kennzeichen: C1, wenn mit Anhänger C1E bzw. CE bei größerer Anhängelast, da es sich dann um eine "normale" Zugmaschien handelt, die ist LKW gelichgestellt.</p><p></p><p>Bei den alten Klassen ist es Klasse 4 bis 25 km/h bei grünem Kennzeichen und</p><p>Klasse 2 bei schwarzem Kennzeichen auch mit Anhänger.</p><p></p><p>Siehe z.B.</p><p><a href="http://www.kba.de/" target="_blank">http://www.kba.de/</a></p><p>und dann auf "suche" und "Fahrerlaubnis" eingeben, da gibt es eine schöne Tabelle.</p><p>Was dort leider fehlt ist der Hinweis, das LKW und Zugmaschinen (also Traktor mit schwarzem Kennzeichen) hinsichtlich Fahrerlaubnis gelichwertig sind.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Lars</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lars, post: 9244, member: 3"] das läuft so: - wenn grünes Kennzeichen: L bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h - wenn schwarzes Kennzeichen: C1, wenn mit Anhänger C1E bzw. CE bei größerer Anhängelast, da es sich dann um eine "normale" Zugmaschien handelt, die ist LKW gelichgestellt. Bei den alten Klassen ist es Klasse 4 bis 25 km/h bei grünem Kennzeichen und Klasse 2 bei schwarzem Kennzeichen auch mit Anhänger. Siehe z.B. [URL]http://www.kba.de/[/URL] und dann auf "suche" und "Fahrerlaubnis" eingeben, da gibt es eine schöne Tabelle. Was dort leider fehlt ist der Hinweis, das LKW und Zugmaschinen (also Traktor mit schwarzem Kennzeichen) hinsichtlich Fahrerlaubnis gelichwertig sind. Gruß Lars [/QUOTE]
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