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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Welche Kriterien muss ein Fahrzeug erfüllen, um eine LOF-Zugmaschine zu sein?
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Beitrag
<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 150717" data-attributes="member: 730"><p>Hallo,</p><p></p><p>man muss hier zwischen einer "Zugmaschine" und einer "Lof-Zugmaschine" unterscheiden.</p><p></p><p></p><p><strong>Zugmaschine</strong></p><p></p><p>Zugmaschinen sind Kfz, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind. (§ 2 Nr. 14 FZV)</p><p>Es ist hier eine entsprechende Hilfsladefläche zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG betragen. Zugmaschinen sind Kfz, deren wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung besteht und bei denen schon die äußere Erscheinung erkennen lässt, dass der etwa vorhandene Laderaum in seiner wirtschftlichen Bedeutung hinter der Zugleistung zurücksteht oder nur sehr geringe Bedeutung hat.</p><p></p><p></p><p><strong>Lof-Zugmaschine</strong></p><p></p><p>Als lof-Zugmaschine (Trekker, Traktor, Schlepper) gelten alle Kfz, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für lof-Arbeiten/Zwecken oder zum Ziehen von Anhängern in lof-Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit lof-Arbeiten eingerichet oder mit Beifahrersitz ausgestattet sind (§ 2Nr. 16 FZV). Die lof-Zugmaschine wird also entweder zum Ziehen von Anhängern im lof-bereich oder dazu verwendet, antiebslose Fahrzeuge oder geräte aufzunehmen. Die lof-Zugmaschinen weist neben einer Anhängekupplung einen sogenannten Frendantrieb (Zapfwelle) oder eine dreipunktaufnahme zur Aufnahme von Arbeitsgeräten auf, um mit diesen lof-Arbeiten auszuüben.</p><p></p><p>Es kommt hier also nicht auf das Kennzeichen an, sondern auf den Nutzen und die Bauart, da die meisten Schlepper keine Hilfsladefläche besitzen gelten sie nach meiner meinung / Auffasung als lof-Zugmaschine, auch ist dies meist unschwer zu erkennen das es sich heir um einen Traktor handelt und nicht um einen Lkw der als Zugmaschine zugelassen ist. Probleme könnte es hier nur beim guten alten Unimog geben.</p><p></p><p>Hoffe ich konnte helfen.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Rüdiger</p><p></p><p>Quelle: FZV, Komentare</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 150717, member: 730"] Hallo, man muss hier zwischen einer "Zugmaschine" und einer "Lof-Zugmaschine" unterscheiden. [b][/b] [b]Zugmaschine[/b] Zugmaschinen sind Kfz, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind. (§ 2 Nr. 14 FZV) Es ist hier eine entsprechende Hilfsladefläche zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG betragen. Zugmaschinen sind Kfz, deren wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung besteht und bei denen schon die äußere Erscheinung erkennen lässt, dass der etwa vorhandene Laderaum in seiner wirtschftlichen Bedeutung hinter der Zugleistung zurücksteht oder nur sehr geringe Bedeutung hat. [b]Lof-Zugmaschine[/b] Als lof-Zugmaschine (Trekker, Traktor, Schlepper) gelten alle Kfz, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für lof-Arbeiten/Zwecken oder zum Ziehen von Anhängern in lof-Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit lof-Arbeiten eingerichet oder mit Beifahrersitz ausgestattet sind (§ 2Nr. 16 FZV). Die lof-Zugmaschine wird also entweder zum Ziehen von Anhängern im lof-bereich oder dazu verwendet, antiebslose Fahrzeuge oder geräte aufzunehmen. Die lof-Zugmaschinen weist neben einer Anhängekupplung einen sogenannten Frendantrieb (Zapfwelle) oder eine dreipunktaufnahme zur Aufnahme von Arbeitsgeräten auf, um mit diesen lof-Arbeiten auszuüben. Es kommt hier also nicht auf das Kennzeichen an, sondern auf den Nutzen und die Bauart, da die meisten Schlepper keine Hilfsladefläche besitzen gelten sie nach meiner meinung / Auffasung als lof-Zugmaschine, auch ist dies meist unschwer zu erkennen das es sich heir um einen Traktor handelt und nicht um einen Lkw der als Zugmaschine zugelassen ist. Probleme könnte es hier nur beim guten alten Unimog geben. Hoffe ich konnte helfen. Gruß Rüdiger Quelle: FZV, Komentare [/QUOTE]
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