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<blockquote data-quote="Ralf_W" data-source="post: 573117" data-attributes="member: 19305"><p>Das hängt aber immer vom Zweck des Filmens ab. Wenn du Filmst, weil du die Landschaft aufnehmen möchtest, darfst du das wieder. </p><p>Du darfst ja auch Fotos machen, wo zig Leute (ich glaube mind. mehr als 5) zu erkennen sind. Wichtig ist, dass der Fokus auf was anderem liegt.</p><p></p><p>"Beim Filmen der Landschaft während der Autofahrt kann eine Dashcam ohne Bedenken eingesetzt werden; <u>allerdings haben die Gerichte in diesem Zusammenhang viel Spielraum hinsichtlich der Interpretation. Deshalb gibt es auch keine eindeutige gesetzliche Regelung.</u>"</p><p>Quelle: <a href="https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/filmaufnahmen-mit-dash-cam-im-strasenverkehr-erlaubt#:~:text=Beim%20Filmen%20der%20Landschaft%20w%C3%A4hrend,auch%20keine%20eindeutige%20gesetzliche%20Regelung" target="_blank">https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/filmaufnahmen-mit-dash-cam-im-strasenverkehr-erlaubt#:~:text=Beim Filmen der Landschaft während,auch keine eindeutige gesetzliche Regelung</a>.</p><p></p><p>Also bewegst du dich eher in einer Grauzone. </p><p>Aber wie überall gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ralf_W, post: 573117, member: 19305"] Das hängt aber immer vom Zweck des Filmens ab. Wenn du Filmst, weil du die Landschaft aufnehmen möchtest, darfst du das wieder. Du darfst ja auch Fotos machen, wo zig Leute (ich glaube mind. mehr als 5) zu erkennen sind. Wichtig ist, dass der Fokus auf was anderem liegt. "Beim Filmen der Landschaft während der Autofahrt kann eine Dashcam ohne Bedenken eingesetzt werden; [u]allerdings haben die Gerichte in diesem Zusammenhang viel Spielraum hinsichtlich der Interpretation. Deshalb gibt es auch keine eindeutige gesetzliche Regelung.[/u]" Quelle: [URL]https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/filmaufnahmen-mit-dash-cam-im-strasenverkehr-erlaubt#:~:text=Beim%20Filmen%20der%20Landschaft%20w%C3%A4hrend,auch%20keine%20eindeutige%20gesetzliche%20Regelung[/URL]. Also bewegst du dich eher in einer Grauzone. Aber wie überall gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. [/QUOTE]
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