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<blockquote data-quote="Kuhlerter Deutzer" data-source="post: 569688" data-attributes="member: 22625"><p>Hallo,</p><p></p><p>in diesem Fachartikel von Helmut Schwanghardt, München in der Landtechnik von 1973,</p><p>geht es bei den Prüfbestimmungen der landw. BG zum Umfallen eines Schleppers am Hang</p><p></p><p>um eine Steigung von 0,4; also 40 % (Prozent) !!!, nicht von 40 ° (Grad). Das muss deutlich unterschieden werden !</p><p></p><p>Zum Vergleich: Standardtreppen in Wohnhäusern haben Steigungen von 70 bis 75 % , das entspricht ca. 35 ° Steigung.</p><p></p><p>Und die Steigungsprozente kann jeder mit einer Wasserwaage und zwei Kanthölzern ganz</p><p>einfach vor Ort ermitteln. (Steigungsdreieck mit rechtem Winkel, s.o.)</p><p></p><p>Grüße von Philipp, der schon oft Steigungen in den Weinbergen der Mosel gemessen hat (von 20 % bis 70 % )</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kuhlerter Deutzer, post: 569688, member: 22625"] Hallo, in diesem Fachartikel von Helmut Schwanghardt, München in der Landtechnik von 1973, geht es bei den Prüfbestimmungen der landw. BG zum Umfallen eines Schleppers am Hang um eine Steigung von 0,4; also 40 % (Prozent) !!!, nicht von 40 ° (Grad). Das muss deutlich unterschieden werden ! Zum Vergleich: Standardtreppen in Wohnhäusern haben Steigungen von 70 bis 75 % , das entspricht ca. 35 ° Steigung. Und die Steigungsprozente kann jeder mit einer Wasserwaage und zwei Kanthölzern ganz einfach vor Ort ermitteln. (Steigungsdreieck mit rechtem Winkel, s.o.) Grüße von Philipp, der schon oft Steigungen in den Weinbergen der Mosel gemessen hat (von 20 % bis 70 % ) [/QUOTE]
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