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Beitrag
<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 71198" data-attributes="member: 730"><p>Hallo,</p><p></p><p>Voraussetzung für die Zulassungsfreiheit ist nicht nur die bauliche Eigenheit und Ausrüstung des Anhängers, sondern auch die zweckgebunde Verwendung.</p><p></p><p>Die Definition für Sport und das mit einem Anhämger in Verbindung zusetzten ist nicht ganz einfach.</p><p></p><p>Daher sind einige Anhänger nicht als Sportanhänger anerkannt und somit nicht zulassungsbefreit.</p><p></p><p>Hier einige Beispiele: Anhänger zur Beförderung von Brieftauben, Hundetransporter, Bienenwanderwagen, Anhänger zum Transport von Oldtimern und Transporter für gewöhnliche Straßenmotoräder. </p><p></p><p>Die Zweckgebundenheit ist hier bei der Zulassungsbefreiung entscheidend, jede Fremdnutzung ist untersagt.</p><p></p><p>Ein Pferdetransporter ist eben kein Biketransporter.</p><p></p><p>Sportanhänger mit bbh max. 25 kmh benötigen eine BE und ein Wiederholungskennzeichen. </p><p></p><p>Sportanhänger mit bbh über 25 kmh benötigen eine BE und ein amtliches Kennzeichen, Wiederholungskennzeichen reicht nicht.</p><p></p><p>Denke Du hast den Hersteller des Anhängers, nehme Verbindung mit diesem auf und lasse Dir eine BE/Zulassungsbescheingung zu kommen, gehe zur Zulassungsstelle und laß den Anhänger normal mit schwarzem kennzeichen zu. </p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Rüdiger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 71198, member: 730"] Hallo, Voraussetzung für die Zulassungsfreiheit ist nicht nur die bauliche Eigenheit und Ausrüstung des Anhängers, sondern auch die zweckgebunde Verwendung. Die Definition für Sport und das mit einem Anhämger in Verbindung zusetzten ist nicht ganz einfach. Daher sind einige Anhänger nicht als Sportanhänger anerkannt und somit nicht zulassungsbefreit. Hier einige Beispiele: Anhänger zur Beförderung von Brieftauben, Hundetransporter, Bienenwanderwagen, Anhänger zum Transport von Oldtimern und Transporter für gewöhnliche Straßenmotoräder. Die Zweckgebundenheit ist hier bei der Zulassungsbefreiung entscheidend, jede Fremdnutzung ist untersagt. Ein Pferdetransporter ist eben kein Biketransporter. Sportanhänger mit bbh max. 25 kmh benötigen eine BE und ein Wiederholungskennzeichen. Sportanhänger mit bbh über 25 kmh benötigen eine BE und ein amtliches Kennzeichen, Wiederholungskennzeichen reicht nicht. Denke Du hast den Hersteller des Anhängers, nehme Verbindung mit diesem auf und lasse Dir eine BE/Zulassungsbescheingung zu kommen, gehe zur Zulassungsstelle und laß den Anhänger normal mit schwarzem kennzeichen zu. Gruß Rüdiger [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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