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<blockquote data-quote="Kai6.05" data-source="post: 510334" data-attributes="member: 15545"><p>Moin zusammen,</p><p></p><p>die Novellierung war im Jahr 2012: <a href="https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/348/article/19567.html" target="_blank">https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/348/article/19567.html</a></p><p></p><p>Fahrtzweck (§6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /></p><p></p><p><strong>(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen</strong></p><p><strong>1.</strong><strong>Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,</strong></p><p><strong>2.</strong><strong>Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,</strong></p><p><strong>3.</strong><strong>landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,</strong></p><p><strong>4.</strong><strong>Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,</strong></p><p><strong>5.</strong><strong>Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,</strong></p><p><strong>6.</strong><strong>Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und</strong></p><p><strong>7.</strong><strong>Winterdienst.</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>MfG Kai</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kai6.05, post: 510334, member: 15545"] Moin zusammen, die Novellierung war im Jahr 2012: [URL]https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/348/article/19567.html[/URL] Fahrtzweck (§6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung): [b](5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen[/b] [b]1.[/b][b]Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,[/b] [b]2.[/b][b]Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,[/b] [b]3.[/b][b]landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,[/b] [b]4.[/b][b]Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,[/b] [b]5.[/b][b]Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,[/b] [b]6.[/b][b]Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und[/b] [b]7.[/b][b]Winterdienst.[/b] MfG Kai [/QUOTE]
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