Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Selbstfahrende Arbeitsmaschine
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 37239" data-attributes="member: 730"><p>Hallo Josef,</p><p></p><p>in § 18 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) wird klar defieniert, das Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeitkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger nur auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, wenn sie in Besitz einer Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung sind und ein amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge besitzen.</p><p></p><p>Ausgenommen von diesem Verfahren sind eine Reihe von Fahrzeugen, hier ist auch die selbstfahrende Arbeitsmaschine (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind) aufgeführt.</p><p></p><p>Somit unterliegt Dei O&K Dumper nicht diesem Zulassungsverfahren.</p><p></p><p>Jedoch hat der Gesetzgeber auch die Fahrzeuge, welche max. 6 km/h fahren in der StVZO berücksichtigt.</p><p></p><p><span style="color: #ff0033"><strong>In Absatz 3 des §18 steht eben drin, das Fahrzeuge welche nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, eine Betreibserlaubnis oder EG-Typengenehmigung besitzen müssen, wenn sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.</strong></span></p><p></p><p>Das heißt für Dich und Dein O&K, Ihr benötigt eine BE oder EG-TYP., ansonsten machst Du Dich strafbar, im falle einer Kontrolle.</p><p></p><p>So steht es in der StVZO.</p><p></p><p></p><p>So nun ein paar Infos zur "neuen Zulassungsverordnung", diese ist nicht mit der StVZO zu verwechseln!!</p><p></p><p>Dies Verordnung beschäfigt sich in der Hauptsache mit dem Zulassung eines Fahrzeuges, also dem behördlichen Teil, für den technischen teil ist weiterhin der TÜV/DEKRA zustaändig.</p><p></p><p>Im großen und ganzem ändert sich jedoch nicht schwerwiegendes. Es wird beschrieben welche Fz einem Zulassungsverfahren unterliegen und welche nicht.</p><p></p><p>So, ich hoffe es hat wieder etwas Licht in das Dunkel gebracht.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Rüdiger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 37239, member: 730"] Hallo Josef, in § 18 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) wird klar defieniert, das Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeitkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger nur auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, wenn sie in Besitz einer Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung sind und ein amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge besitzen. Ausgenommen von diesem Verfahren sind eine Reihe von Fahrzeugen, hier ist auch die selbstfahrende Arbeitsmaschine (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind) aufgeführt. Somit unterliegt Dei O&K Dumper nicht diesem Zulassungsverfahren. Jedoch hat der Gesetzgeber auch die Fahrzeuge, welche max. 6 km/h fahren in der StVZO berücksichtigt. [color=#ff0033][b]In Absatz 3 des §18 steht eben drin, das Fahrzeuge welche nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen, eine Betreibserlaubnis oder EG-Typengenehmigung besitzen müssen, wenn sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.[/b][/color] Das heißt für Dich und Dein O&K, Ihr benötigt eine BE oder EG-TYP., ansonsten machst Du Dich strafbar, im falle einer Kontrolle. So steht es in der StVZO. So nun ein paar Infos zur "neuen Zulassungsverordnung", diese ist nicht mit der StVZO zu verwechseln!! Dies Verordnung beschäfigt sich in der Hauptsache mit dem Zulassung eines Fahrzeuges, also dem behördlichen Teil, für den technischen teil ist weiterhin der TÜV/DEKRA zustaändig. Im großen und ganzem ändert sich jedoch nicht schwerwiegendes. Es wird beschrieben welche Fz einem Zulassungsverfahren unterliegen und welche nicht. So, ich hoffe es hat wieder etwas Licht in das Dunkel gebracht. Gruß Rüdiger [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Selbstfahrende Arbeitsmaschine
Oben