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<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 37146" data-attributes="member: 730"><p>Hallo,</p><p></p><p>gem. § 18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 20 kmh vom Zulassungsverfahren ausgenommen, daher fallen diese Fahrzeuge auch nicht unter den § 29 StVZO (TÜV).</p><p></p><p>Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen nur dann angemeldet werden, wenn für diese Fahrzeuge ein Fahrzeugbrief beantragt und dieser ausgestellt wurde, dann müssen diese Fahrzeuge in das übliche Verfahren gem StVZO.</p><p></p><p>Gem. § 29 StVZO i. V. mit § 18 (4) Satz 1 StVZO müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen, wenn sie mehr als 20 kmh schnell sind. Dies Fahrzeuge müssen dann ebenfalls in das übliche Zulassungsverfahren.</p><p></p><p>Zur Versicherung: Da zulassungsfreie Fahrzeuge nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen, da sie ja kein amtl. Kennzeichen besitzen, haftet hier der Halter, Fahrer mit seinem Privatvermögen oder seiner Haftpflicht. es ist daher ratsam dies mir seiner Haftpflicht oder Kfz.versicherung abzuklären.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Rüdiger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 37146, member: 730"] Hallo, gem. § 18 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer max. Geschwindigkeit von 20 kmh vom Zulassungsverfahren ausgenommen, daher fallen diese Fahrzeuge auch nicht unter den § 29 StVZO (TÜV). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen nur dann angemeldet werden, wenn für diese Fahrzeuge ein Fahrzeugbrief beantragt und dieser ausgestellt wurde, dann müssen diese Fahrzeuge in das übliche Verfahren gem StVZO. Gem. § 29 StVZO i. V. mit § 18 (4) Satz 1 StVZO müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen, wenn sie mehr als 20 kmh schnell sind. Dies Fahrzeuge müssen dann ebenfalls in das übliche Zulassungsverfahren. Zur Versicherung: Da zulassungsfreie Fahrzeuge nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen, da sie ja kein amtl. Kennzeichen besitzen, haftet hier der Halter, Fahrer mit seinem Privatvermögen oder seiner Haftpflicht. es ist daher ratsam dies mir seiner Haftpflicht oder Kfz.versicherung abzuklären. Gruß Rüdiger [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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