Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Selbstfahrende Arbeitsmaschine
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="güldner" data-source="post: 37136" data-attributes="member: 21"><p>Wäre dies ein Güldnertypischer Beitrag würde ich natürlich auf ein anderes Forum verweisen und hier nicht Antworten.</p><p></p><p>Es scheint mir doch wohl von allgemeiner Bedeutung zu sein und mir </p><p>schiessen da gerade ein bis zwei Fragen durch den Kopf!</p><p></p><p>Hat eine selbstfahrende Arbeitsmaschine(z.B.Mähdrescher) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20km/h nicht grundsätzlich keinen Brief und keine Zulassung sondern nur eine ABE ??? </p><p></p><p>Wenn du also eine ABE hast, musst du doch nur mit deinem Versicherer sprechen wie der dir die Maschine versichern kann.</p><p></p><p>Ist es nicht aber auch so, das bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger bzw. Geräte mitgeführt werden dürfen, die nicht zum Betrieb dieser Maschine notwendig sind, bzw. die nicht mit dieser ABE eingetragen sind?</p><p>Führt eine Zuwiderhandlung nicht grundsätzlich zur Aufhebung der Ursprünglich genehmigten Sache ? </p><p></p><p></p><p>GRUß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="güldner, post: 37136, member: 21"] Wäre dies ein Güldnertypischer Beitrag würde ich natürlich auf ein anderes Forum verweisen und hier nicht Antworten. Es scheint mir doch wohl von allgemeiner Bedeutung zu sein und mir schiessen da gerade ein bis zwei Fragen durch den Kopf! Hat eine selbstfahrende Arbeitsmaschine(z.B.Mähdrescher) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20km/h nicht grundsätzlich keinen Brief und keine Zulassung sondern nur eine ABE ??? Wenn du also eine ABE hast, musst du doch nur mit deinem Versicherer sprechen wie der dir die Maschine versichern kann. Ist es nicht aber auch so, das bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger bzw. Geräte mitgeführt werden dürfen, die nicht zum Betrieb dieser Maschine notwendig sind, bzw. die nicht mit dieser ABE eingetragen sind? Führt eine Zuwiderhandlung nicht grundsätzlich zur Aufhebung der Ursprünglich genehmigten Sache ? GRUß [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Selbstfahrende Arbeitsmaschine
Oben