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<blockquote data-quote="Ölhand" data-source="post: 16761"><p>Hallo,</p><p>wieso sollst du nicht fahren dürfen?</p><p>Dein Schlepper läuft doch nur 25 Km/h. Die Einschränkung für die Landwirtschaft gilt doch nur für Schlepper bis 32 Km/h.</p><p></p><p>Klasse L : <u>Zugmaschinen,</u> die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart</p><p>bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h</p><p>und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn</p><p>sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h</p><p>geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte</p><p>Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h</p><p>beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als</p><p>25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, <u>sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.</u></p><p></p><p>Da steht doch Zugmaschinen<u> Komma</u> bla bla bla jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und bla bla bla.</p><p>Ich lese das so, das die Schlepper mit grüner Nr. bis 32 Km/h mit L gefahren werden dürfen und die ohne bis 25 Km/h</p><p>Gruß, Achim</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ölhand, post: 16761"] Hallo, wieso sollst du nicht fahren dürfen? Dein Schlepper läuft doch nur 25 Km/h. Die Einschränkung für die Landwirtschaft gilt doch nur für Schlepper bis 32 Km/h. Klasse L : [U]Zugmaschinen,[/U] die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, [U]sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.[/U] Da steht doch Zugmaschinen[U] Komma[/U] bla bla bla jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und bla bla bla. Ich lese das so, das die Schlepper mit grüner Nr. bis 32 Km/h mit L gefahren werden dürfen und die ohne bis 25 Km/h Gruß, Achim [/QUOTE]
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