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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Schlüsselung "Landw. Zugmaschine" und "Zugmaschine"
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Beitrag
<blockquote data-quote="Xolger" data-source="post: 212302" data-attributes="member: 2671"><p>Moin,</p><p>"Zugmaschine" muss grundsätzlich jährlich zum TüV und braucht dann auch eine AU. Versicherung ist üblicherweise sehr viel teurer, bei Privatnutzung aber sicherlich verhandelbar.</p><p>"Landwirtschaftliche Zugmaschine" gibt es zulassungstechnisch gar nicht mehr, das sind "Zugmaschine/ Ackerschlepper" oder "Zugmaschine/ Geräteträger". Bis 32km/h (oder unter 3,5t) 2 Jahre TÜV, keine AU.</p><p>Das sind dann aber wieder "Landwirtschaftliche Zugmaschinen", die in Großstädten in die Plakettenzone dürfen - OHNE PLAKETTE. </p><p>"Zugmaschinen" müssen eine Plakette haben - dürfte bei einem alten Zweizylinder aber eher aussichtslos sein...</p><p>Fahren darf man mit schwarzen Kennzeichen immer - dafür bezahlst Du ja auch Steuern. </p><p></p><p>Holger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Xolger, post: 212302, member: 2671"] Moin, "Zugmaschine" muss grundsätzlich jährlich zum TüV und braucht dann auch eine AU. Versicherung ist üblicherweise sehr viel teurer, bei Privatnutzung aber sicherlich verhandelbar. "Landwirtschaftliche Zugmaschine" gibt es zulassungstechnisch gar nicht mehr, das sind "Zugmaschine/ Ackerschlepper" oder "Zugmaschine/ Geräteträger". Bis 32km/h (oder unter 3,5t) 2 Jahre TÜV, keine AU. Das sind dann aber wieder "Landwirtschaftliche Zugmaschinen", die in Großstädten in die Plakettenzone dürfen - OHNE PLAKETTE. "Zugmaschinen" müssen eine Plakette haben - dürfte bei einem alten Zweizylinder aber eher aussichtslos sein... Fahren darf man mit schwarzen Kennzeichen immer - dafür bezahlst Du ja auch Steuern. Holger [/QUOTE]
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