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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Schlepper mit grünem Kennzeichen
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Beitrag
<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 311871" data-attributes="member: 9886"><p>moin, </p><p></p><p>Ein eigenartiges Verhalten deines Zulassungsbeamten!</p><p></p><p>wenn du ein Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (Haupt- oder Nebenwerb) hast bzw. du die Landwirtschaft entsprechend beim Finanzamt angemeldet hast, dann hast du ein Anrecht auf ein grünes Kennzeichen. Allderdings muss man mit einer Landwirtschaft muss man ja nicht zwangsläufig Geld verdienen, wichtig ist wie gesagt die Anmeldung...</p><p>Dann bist du mit einem grünen Kennzeichen auf jeden Fall auf der sicheren Seite!</p><p></p><p>Erforderlich ist dabei jedoch (je nach Region) oftmals der Nachweis ensprechender Flächen (bei der Zulassungsbehörde, die fragen danach, wenn sie es sehen wollen), bei dir vermutlich eher weniger das Problem.</p><p></p><p>Wenn du mit dem auf grüner Nummer zugelassenen Schlepper jedoch zu einem Oldtimertreffen, Schützenfest, Maibaum-Aufstellen usw. fährst, bist du illegal unterwegs und kannst wegen Steuerhinterziehung durch den Wolf gedreht werden. Es sei denn, du meldest Entsprechendes vorher beim Finanzamt an und zahlst dann für den betreffenden Monat Steuern. Oder das ganze ist bei der zuständigen Behörde (oftmals Straßenverkehrsamt) als Brauchtumsveranstaltung angemeldet. Dann darf man auch mit grünen Kennzeichen steuerfrei anreisen.</p><p></p><p>Wenn du den Schlepper ganz normal auf eine <strong>schwarzes Kennzeichen </strong>zulässt, <strong>darfst du im Grunde alles machen</strong>, was die Straßenverkehrsordung zulässt. Du darfst sogar Anhänger mit grünem Folgekennzeichen (zwangsläufig erforderlich: ausschließliche LoF-Nutzung des Anhängers) damit bewegen. </p><p></p><p>Wenn du dagegen auf ein schwarzes H-Kennzeichen wechselst, darfst du dein Fahrzeug nur noch zum Zweck er Erhaltung, Pflege und für Probefahrten sowie Oldtimer-Veranstaltungen nutzen. Ein regelmäßiger Einsatz in der Landwirtschaft fällt da nicht drunter, eine Fahrt zum Oldtimer-Pflügen sollte jedoch drin sein.</p><p></p><p>Ein grünes H-Kennzeichen ist dagegen absoluter Quatsch und in den Verordnungen nicht vorgesehen. Immerhin handelt es sich dabei um ein steuerermäßigtes (H) steuerfreies (grün) Kennzeichen. Es gibt jedoch immer mal wieder Zulassungsämter, die ein Solches ausstellen. Beweisfotos kann ich bei Interesse gerne liefern.</p><p></p><p></p><p>Meine Ausführungen berücksichtigen die strengstmögliche (wörtliche) Auslegung der Regularien, mit denen man rechtlich bundesweit absolut sicher unterwegs sein sollte.</p><p>Natürlich gibt das regionale, häufig auch sachbearbeiter-spezifische Unterschiede. Auf diese sollte man sich jedoch nicht unbedingt verlassen, da im Schadenfall der Gutachter entscheidet. Dieser kennt die entsprechenden Regularien deutlich besser als der örtliche Sachbearbeiter, welcher sich leider oftmals selbst nicht in dem Paragraphendschungel zurechtfindet. Beispiele kann ich genügend liefern.</p><p></p><p>Bitte beachte aber auch, dass ich keine Anwaltskanzlei oder ähnliches betreibe und entsprechend keine rechtlich relevanten Aussagen treffen kann. Jedoch sind meine Erläuterungen nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vorliegenden Regularien verfasst.</p><p></p><p>mfg</p><p>GTfan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 311871, member: 9886"] moin, Ein eigenartiges Verhalten deines Zulassungsbeamten! wenn du ein Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (Haupt- oder Nebenwerb) hast bzw. du die Landwirtschaft entsprechend beim Finanzamt angemeldet hast, dann hast du ein Anrecht auf ein grünes Kennzeichen. Allderdings muss man mit einer Landwirtschaft muss man ja nicht zwangsläufig Geld verdienen, wichtig ist wie gesagt die Anmeldung... Dann bist du mit einem grünen Kennzeichen auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Erforderlich ist dabei jedoch (je nach Region) oftmals der Nachweis ensprechender Flächen (bei der Zulassungsbehörde, die fragen danach, wenn sie es sehen wollen), bei dir vermutlich eher weniger das Problem. Wenn du mit dem auf grüner Nummer zugelassenen Schlepper jedoch zu einem Oldtimertreffen, Schützenfest, Maibaum-Aufstellen usw. fährst, bist du illegal unterwegs und kannst wegen Steuerhinterziehung durch den Wolf gedreht werden. Es sei denn, du meldest Entsprechendes vorher beim Finanzamt an und zahlst dann für den betreffenden Monat Steuern. Oder das ganze ist bei der zuständigen Behörde (oftmals Straßenverkehrsamt) als Brauchtumsveranstaltung angemeldet. Dann darf man auch mit grünen Kennzeichen steuerfrei anreisen. Wenn du den Schlepper ganz normal auf eine [B]schwarzes Kennzeichen [/B]zulässt, [B]darfst du im Grunde alles machen[/B], was die Straßenverkehrsordung zulässt. Du darfst sogar Anhänger mit grünem Folgekennzeichen (zwangsläufig erforderlich: ausschließliche LoF-Nutzung des Anhängers) damit bewegen. Wenn du dagegen auf ein schwarzes H-Kennzeichen wechselst, darfst du dein Fahrzeug nur noch zum Zweck er Erhaltung, Pflege und für Probefahrten sowie Oldtimer-Veranstaltungen nutzen. Ein regelmäßiger Einsatz in der Landwirtschaft fällt da nicht drunter, eine Fahrt zum Oldtimer-Pflügen sollte jedoch drin sein. Ein grünes H-Kennzeichen ist dagegen absoluter Quatsch und in den Verordnungen nicht vorgesehen. Immerhin handelt es sich dabei um ein steuerermäßigtes (H) steuerfreies (grün) Kennzeichen. Es gibt jedoch immer mal wieder Zulassungsämter, die ein Solches ausstellen. Beweisfotos kann ich bei Interesse gerne liefern. Meine Ausführungen berücksichtigen die strengstmögliche (wörtliche) Auslegung der Regularien, mit denen man rechtlich bundesweit absolut sicher unterwegs sein sollte. Natürlich gibt das regionale, häufig auch sachbearbeiter-spezifische Unterschiede. Auf diese sollte man sich jedoch nicht unbedingt verlassen, da im Schadenfall der Gutachter entscheidet. Dieser kennt die entsprechenden Regularien deutlich besser als der örtliche Sachbearbeiter, welcher sich leider oftmals selbst nicht in dem Paragraphendschungel zurechtfindet. Beispiele kann ich genügend liefern. Bitte beachte aber auch, dass ich keine Anwaltskanzlei oder ähnliches betreibe und entsprechend keine rechtlich relevanten Aussagen treffen kann. Jedoch sind meine Erläuterungen nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vorliegenden Regularien verfasst. mfg GTfan [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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