Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Scheinwerfer ohne E - Zeichen, für Oldies erlaubt?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Deutzbegehrer" data-source="post: 61481" data-attributes="member: 1544"><p>Moin,</p><p></p><p>ich hab mich per eMail an den TÜV Nord gewendet und parallel dazu hab ich an unserer örtlichen TÜV Station angerufen. </p><p>Der am Telefon meinte: Es muß auf jeden Fall eine Prüfbescheinigung; ABE o.ä. vorhanden sein. </p><p></p><p>Der am PC hat mir dieses geschrieben:</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Der am PC hat meiner meinung nach genauer nachgeschaut, und hat die Aussagen von Christian und DX 80 bestätigt.</p><p></p><p>Aber jetzt kommt noch eine Frage auf!</p><p></p><p>Gilt das jetzt nur als bestandschutz, wenn die originalen Lampen noch dran sind? </p><p>Mein Trecker wird voll restauriert und soll neue Lampen bekommen und wird sich dann einer Vollabnahme unterziehen müssen.</p><p> </p><p>Oder könnte ich mir auch Kücheneinbaulampen an meinen Trecker montieren!?! Wenn es keiner Prüfung bedarf.</p><p></p><p>Dann dürften die alten Wasser 11er mit den Sturmlampen doch auch wohl noch TÜV bekommen!?! </p><p></p><p>Wie weit reicht die akzeptanz der optik?</p><p></p><p>Mal wieder komische Gesetze in Deutschland.</p><p></p><p> <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /> <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /> <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /></p><p></p><p>Gruß</p><p>Marco</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Deutzbegehrer, post: 61481, member: 1544"] Moin, ich hab mich per eMail an den TÜV Nord gewendet und parallel dazu hab ich an unserer örtlichen TÜV Station angerufen. Der am Telefon meinte: Es muß auf jeden Fall eine Prüfbescheinigung; ABE o.ä. vorhanden sein. Der am PC hat mir dieses geschrieben: Der am PC hat meiner meinung nach genauer nachgeschaut, und hat die Aussagen von Christian und DX 80 bestätigt. Aber jetzt kommt noch eine Frage auf! Gilt das jetzt nur als bestandschutz, wenn die originalen Lampen noch dran sind? Mein Trecker wird voll restauriert und soll neue Lampen bekommen und wird sich dann einer Vollabnahme unterziehen müssen. Oder könnte ich mir auch Kücheneinbaulampen an meinen Trecker montieren!?! Wenn es keiner Prüfung bedarf. Dann dürften die alten Wasser 11er mit den Sturmlampen doch auch wohl noch TÜV bekommen!?! Wie weit reicht die akzeptanz der optik? Mal wieder komische Gesetze in Deutschland. ?( ?( ?( Gruß Marco [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Scheinwerfer ohne E - Zeichen, für Oldies erlaubt?
Oben