Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Ecke
Deutz / Deutz-Fahr Schlepper
D-Serie
Reifen-Ärger beim TÜV...D25.2 NG, Bj. 1963
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 213287" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo,</p><p></p><p>@Christian2911, ich wollte Dir eigentlich auf Deinen Beitrag im TÜV Bereich antworten aber das geht nicht weil der geschlossen ist/wurde.</p><p></p><p>Dir wurde zwar die Plakette zugeteilt aber Du bist vom Gesetz her verpflichtet die Mängel an deinem Fahrzeug innerhalb eines Monats zu beseitigen!!! Also "Ruhe" hast Du in dem Sinne vorerst noch nicht. <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p>Dies gilt auch für "geringe" Mängel die trotzdem zur Zuteilung der Plakette geführt haben. Solltes Du in eine Fahrzeugkontrolle geraten können berechtigte Personen die Vorlage des letzten Prüfberichtes verlangen! </p><p></p><p></p><p>Gruß Uli</p><p></p><p>P.S. Ich weiß das dies jetzt eigentlich nicht hier her gehört und Bitte den zuständigen Moderator diesen Beitrag in den Bereich TÜV zu verschieben.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 213287, member: 5373"] Hallo, @Christian2911, ich wollte Dir eigentlich auf Deinen Beitrag im TÜV Bereich antworten aber das geht nicht weil der geschlossen ist/wurde. Dir wurde zwar die Plakette zugeteilt aber Du bist vom Gesetz her verpflichtet die Mängel an deinem Fahrzeug innerhalb eines Monats zu beseitigen!!! Also "Ruhe" hast Du in dem Sinne vorerst noch nicht. ;) Dies gilt auch für "geringe" Mängel die trotzdem zur Zuteilung der Plakette geführt haben. Solltes Du in eine Fahrzeugkontrolle geraten können berechtigte Personen die Vorlage des letzten Prüfberichtes verlangen! Gruß Uli P.S. Ich weiß das dies jetzt eigentlich nicht hier her gehört und Bitte den zuständigen Moderator diesen Beitrag in den Bereich TÜV zu verschieben. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
Antworten
Foren
Deutz Ecke
Deutz / Deutz-Fahr Schlepper
D-Serie
Reifen-Ärger beim TÜV...D25.2 NG, Bj. 1963
Oben