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Beitrag
<blockquote data-quote="cs" data-source="post: 256252" data-attributes="member: 4345"><p>Hallo Tobi.</p><p></p><p>Du weißt hoffentlich, dass jeder Waldweg (außer einem "Pfad" auf eigenem Grundstück) ein "öffentlicher" Verkehrsweg ist, auch wenn auf diesem keine Autos fahren dürfen (Forst ausgenommen). Es ist schon ein öffentlicher Weg wenn er von Spaziergängern benutzt wird und in einer "Gebietskarte" aufgeführt bzw. "aufgezeichnet" ist.</p><p>Du musst mir auch mal erklären wie du dein Holz zu dir nach Hause bekommst.</p><p>Lädst du unterwegs auf einen anderen Anhänger um ? Selbst wenn du unbeladen mit dem Anhänger "rum" fährst ist dies vom Gesetz her in meinen Augen verboten.</p><p>Sehe ich das richtig, dass du mit schwarzer Nummer an deinem Schlepper unterwegs bist ? Wenn ja dann brauchst du auf jeden Fall eine Zulassung des Anhängers, da du bei einem Unfall sonst grob fahrlässig handelst und somit keinerlei Versicherungsschutz hast (kann bei Verletzten mit Schwerbehinderung bis 4 Millionen € betragen).</p><p></p><p> </p><p>Damit gibst du ja zu, dass du gesetzeswidrig unterwegs bist !</p><p></p><p>Und das mit dem absolut ungebremsten Anhänger glaube ich nicht so recht, meines Wissens nach dürfen ungebremste Anhänger nur ein zul. Gesamtmasse von 750 kg haben.</p><p>Also Tobi, ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen ob du in einem öffentlichen Forum hier als Beispiel gelten möchtest.</p><p></p><p>Mit freundlichem Gruß</p><p>Christoph</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="cs, post: 256252, member: 4345"] Hallo Tobi. Du weißt hoffentlich, dass jeder Waldweg (außer einem "Pfad" auf eigenem Grundstück) ein "öffentlicher" Verkehrsweg ist, auch wenn auf diesem keine Autos fahren dürfen (Forst ausgenommen). Es ist schon ein öffentlicher Weg wenn er von Spaziergängern benutzt wird und in einer "Gebietskarte" aufgeführt bzw. "aufgezeichnet" ist. Du musst mir auch mal erklären wie du dein Holz zu dir nach Hause bekommst. Lädst du unterwegs auf einen anderen Anhänger um ? Selbst wenn du unbeladen mit dem Anhänger "rum" fährst ist dies vom Gesetz her in meinen Augen verboten. Sehe ich das richtig, dass du mit schwarzer Nummer an deinem Schlepper unterwegs bist ? Wenn ja dann brauchst du auf jeden Fall eine Zulassung des Anhängers, da du bei einem Unfall sonst grob fahrlässig handelst und somit keinerlei Versicherungsschutz hast (kann bei Verletzten mit Schwerbehinderung bis 4 Millionen € betragen). Damit gibst du ja zu, dass du gesetzeswidrig unterwegs bist ! Und das mit dem absolut ungebremsten Anhänger glaube ich nicht so recht, meines Wissens nach dürfen ungebremste Anhänger nur ein zul. Gesamtmasse von 750 kg haben. Also Tobi, ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen ob du in einem öffentlichen Forum hier als Beispiel gelten möchtest. Mit freundlichem Gruß Christoph [/QUOTE]
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