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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 197137" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo Ralf,</p><p></p><p>auf welcher Grundlage steht die Aussage das der Besitz von Ackerland</p><p>keine Beitrittspflicht in eine BG nach sich zieht?</p><p></p><p>Hintergrund ist die Tatsache das meine meine Mutter ein Stück Wiese</p><p>geerbt hat (0.59 ha) und dafür ca. 95 Euro im Jahr an die BG zahlen muß obwohl sie rein gar nichts mit dieser Wiese anfangen kann und dies auch nicht tut. Die Wiese befindet sich zudem ca 80 Km von Ihrem Wohnort entfernt und wird weder gemäht oder sonstig genutzt.(Auch nicht von Dritten)</p><p></p><p>Wie ist hier die genaue Rechtslage? Ich habe zudem gerade mal im Internet ein wenig gestöbert und bin auf einige Hinweiße gestoßen das</p><p>schon </p><p>der alleinige Besitz von Ackerland/Wiese welche Landwirtschaftlich nutzbar wäre eine Beitragspflicht nach sich zieht.</p><p></p><p>Bin für alle Hinweiße Dankbar, werde aber morgen trotzdem selber mal mit der BG telefonieren.</p><p></p><p>Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 197137, member: 5373"] Hallo Ralf, auf welcher Grundlage steht die Aussage das der Besitz von Ackerland keine Beitrittspflicht in eine BG nach sich zieht? Hintergrund ist die Tatsache das meine meine Mutter ein Stück Wiese geerbt hat (0.59 ha) und dafür ca. 95 Euro im Jahr an die BG zahlen muß obwohl sie rein gar nichts mit dieser Wiese anfangen kann und dies auch nicht tut. Die Wiese befindet sich zudem ca 80 Km von Ihrem Wohnort entfernt und wird weder gemäht oder sonstig genutzt.(Auch nicht von Dritten) Wie ist hier die genaue Rechtslage? Ich habe zudem gerade mal im Internet ein wenig gestöbert und bin auf einige Hinweiße gestoßen das schon der alleinige Besitz von Ackerland/Wiese welche Landwirtschaftlich nutzbar wäre eine Beitragspflicht nach sich zieht. Bin für alle Hinweiße Dankbar, werde aber morgen trotzdem selber mal mit der BG telefonieren. Uli [/QUOTE]
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