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<blockquote data-quote="Andy 411" data-source="post: 418493" data-attributes="member: 7940"><p>Hallo, die Schlüsselnummer L174 (hat nichts mit Klasse L zu tun) beinhaltet dieses. L174 bedeutet fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h ausserhalb LOV. Zugmaschinen dürfen aber nicht schneller fahren können als 40 km/h. Angehängt werden dürfen bis zu 2 mehrachsige Anhänger. Dann darf der Zug mit nicht mehr als 25 km/h bewegt werden, Anhänger müssen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet werden. Das Gesamtzuggewicht darf bis zu 40 t betragen, wobei es keine Beschränkung gibt zwischen dem Verhältnis Gesamtgewicht Zugmaschine-Anhänger. Zugmaschinen dürfen auch schwerer sein als 7,5t. Außerdem gibt es keine Alters-Einschränkung ab 50 Jahren, d. h. keine Gesundheitsprüfung. Auch ohne Gesundheitsprüfung dürfen ab 50 weiterhin 40t bewegt werden.</p><p></p><p>Es ist kaum zu glauben, aber hier hat das neue Führerscheinrecht einmal eine positive Seite, hier hat man nämlich den Klasse 3 Inhabern ein Geschenk gemacht, nämlich außerhalb LOV mehrachsige Anhänger fahren zu dürfen. Der Klasse 3 Führerschein muss aber umgeschrieben worden sein und L174 muss eingetragen worden sein. Mit dem grauen Lappen dürfen diese Fahrzeuge nicht bewegt werden. </p><p></p><p>Viele Grüße</p><p></p><p>Werner</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Andy 411, post: 418493, member: 7940"] Hallo, die Schlüsselnummer L174 (hat nichts mit Klasse L zu tun) beinhaltet dieses. L174 bedeutet fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h ausserhalb LOV. Zugmaschinen dürfen aber nicht schneller fahren können als 40 km/h. Angehängt werden dürfen bis zu 2 mehrachsige Anhänger. Dann darf der Zug mit nicht mehr als 25 km/h bewegt werden, Anhänger müssen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet werden. Das Gesamtzuggewicht darf bis zu 40 t betragen, wobei es keine Beschränkung gibt zwischen dem Verhältnis Gesamtgewicht Zugmaschine-Anhänger. Zugmaschinen dürfen auch schwerer sein als 7,5t. Außerdem gibt es keine Alters-Einschränkung ab 50 Jahren, d. h. keine Gesundheitsprüfung. Auch ohne Gesundheitsprüfung dürfen ab 50 weiterhin 40t bewegt werden. Es ist kaum zu glauben, aber hier hat das neue Führerscheinrecht einmal eine positive Seite, hier hat man nämlich den Klasse 3 Inhabern ein Geschenk gemacht, nämlich außerhalb LOV mehrachsige Anhänger fahren zu dürfen. Der Klasse 3 Führerschein muss aber umgeschrieben worden sein und L174 muss eingetragen worden sein. Mit dem grauen Lappen dürfen diese Fahrzeuge nicht bewegt werden. Viele Grüße Werner [/QUOTE]
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