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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Legaler Anbau von Kugelbolzen für Wohnanhänger an Acherschiene
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Beitrag
<blockquote data-quote="passer montanus" data-source="post: 434646" data-attributes="member: 1834"><p>Hallo Fahrsepp,</p><p></p><p>es ist richtig, dass dieses Thema schon häufig behandelt wurde, aber dieses ist kein</p><p>Grund gleich darauf hinzuweisen die Suche zu benutzen. Zumal Du noch nicht sehr lange</p><p>im Forum tätig bist.</p><p></p><p>Es gibt Kupplungskugeln mit und ohne Prüfzeichen im Handel. Beim Kauf einfach darauf</p><p>achten. Wohnwagen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit einer starren Ackerschiene</p><p>gezogen werden. Der Trecker und auch der Wohnwagen müssen ein schwarzes Nummernschild</p><p>haben. Eine Steuerbefreiung mit grünem Nummernschild ist hier nicht möglich.</p><p></p><p>Die Kupplungskugel mit Ackerschiene sollte vom TÜV abgenommen sein. Mache ein Foto von der Ackerschiene, und bespreche mit einem Fachmann vom TÜV wie er es haben möchte.</p><p></p><p>Wünsche Dir allzeit gute Fahrt</p><p>Gruß Passer Montanus</p><p></p><p>P.S. Meine erste Reise 2001</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="passer montanus, post: 434646, member: 1834"] Hallo Fahrsepp, es ist richtig, dass dieses Thema schon häufig behandelt wurde, aber dieses ist kein Grund gleich darauf hinzuweisen die Suche zu benutzen. Zumal Du noch nicht sehr lange im Forum tätig bist. Es gibt Kupplungskugeln mit und ohne Prüfzeichen im Handel. Beim Kauf einfach darauf achten. Wohnwagen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit einer starren Ackerschiene gezogen werden. Der Trecker und auch der Wohnwagen müssen ein schwarzes Nummernschild haben. Eine Steuerbefreiung mit grünem Nummernschild ist hier nicht möglich. Die Kupplungskugel mit Ackerschiene sollte vom TÜV abgenommen sein. Mache ein Foto von der Ackerschiene, und bespreche mit einem Fachmann vom TÜV wie er es haben möchte. Wünsche Dir allzeit gute Fahrt Gruß Passer Montanus P.S. Meine erste Reise 2001 [/QUOTE]
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