Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Ecke
Deutz / Deutz-Fahr Schlepper
D-Serie
Kugelkopf auf Ackerschiene D15
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Lasca34" data-source="post: 221729" data-attributes="member: 1930"><p>Hallo Fränki,</p><p></p><p>so ist sie, unsere <em>Oldtimer-Traktor</em>: Immer nett, immer freundlich, und ohne jede Ahnung von Landmaschinen. Und das ist nicht nur hier so.</p><p></p><p>Welche Geräte sollen das wohl sein, die man an der Kugelkopfkupplung anbringen kann? Hat die jemals irgendjemand gesehen?</p><p></p><p>Genau so ahnungslos ist das hier:</p><p></p><p>Der erste Teil ist richtig, aber dann geht's los. Wie weit reichen denn die "Teile der Zugvorrichtung"? Gehört die Motorölwanne auch noch dazu? Oder, etwas dichter dran, das Hinterachsgehäuse? Worauf bezieht sich denn die Bauartgenehmigung? Das Zugmaul muß ein Prüfzeichen haben, aber die Deutz-typische Lochschiene zu dessen Aufnahme nicht. Warum? Weil die quasi Bestandteil der ABE des Schleppers ist. Anders ausgedrückt: In diesem Paragraphenstaat muß das hinterste Ende der Zugvorrichtung, das Zugmaul oder die Kugelkopfkupplung, die Hitch usw. eine separate Bauartgenehmigung und ein Prüfzeichen haben, nicht aber von vornherein jedes Bauteil, an das diese Zugvorrichtung angeschraubt wird.</p><p></p><p>Wenn der Schlepper im Serienzustand eine feste Ackerschiene hat, dann kann man daran sehr wohl eine bauartgenehmigte Zugvorrichtung, also z.B. einen Kugelkopf anschrauben.</p><p></p><p>Bei der Gelegenheit noch ein Beispiel für den hier herrschenden Genehmigungswahn ( im Klartext: Gebührenabdrückmechanismus <img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /></p><p>Das Dreipunktgestänge von Traktoren der letzten 50 Jahre ist für viel größere Belastungen ausgelegt, als das Zugmaul eben dieser Traktoren. Nun gibt es Langfahrwagen für Geräte über 3 m Arbeitsbreite. Die dürften ohne weiteres an typgeprüften ( d.h. gebührenerbringenden ) Zugmäulern angehängt werden, auch wenn denen dabei vor Schmerz die Tränen kommen. Die Anhängung am Dreipunktgestänge erleichter die Handhabung dieser Langfahrwagen enorm und ermöglicht eine viel stabilere Verbindung mit dem Schlepper, siehe oben - nur leider ist die nicht erlaubt, weil für das Dreipunktgestänge keine Baurtgenehmigung als Zugvorrichtung voliegt. Den Satz muß man sich mal ganz langsam in all seiner Blödsinnigkeit auf der Zunge zergehen lassen: Tonnenschwere, weit ausladende Pflüge oder Drillkombinationen ja, aber das Dreipunktgestänge viel wenige belastende Langfahrwagen nein. Es gibt aber einen Ausweg, und der unterstreicht noch mehr, daß hier Irre am Werk sind: Ist der Langfahrwagen so konstruiert, daß man damit nur das vorgesehene Gerät, aber z.B. keine Mehlsäcke transportieren kann, er also nicht als quasi "gewöhnlicher" Anhänger genutzt werden kann, gilt er wieder als Bestandteil des Ackergerätes und darf sehr wohl über die Dreipunktkupplung aufgenommen werden.</p><p></p><p>Und nun erklärt das mal einen Menschen, dessen Hirn noch durchblutet wird. Es ist eben so, daß ungefähr 100% ( nicht ganz; das möchte ich festhalten! ) aller Vorschriften so blödsinnig wie überflüssig sind.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Michael</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lasca34, post: 221729, member: 1930"] Hallo Fränki, so ist sie, unsere [I]Oldtimer-Traktor[/I]: Immer nett, immer freundlich, und ohne jede Ahnung von Landmaschinen. Und das ist nicht nur hier so. Welche Geräte sollen das wohl sein, die man an der Kugelkopfkupplung anbringen kann? Hat die jemals irgendjemand gesehen? Genau so ahnungslos ist das hier: Der erste Teil ist richtig, aber dann geht's los. Wie weit reichen denn die "Teile der Zugvorrichtung"? Gehört die Motorölwanne auch noch dazu? Oder, etwas dichter dran, das Hinterachsgehäuse? Worauf bezieht sich denn die Bauartgenehmigung? Das Zugmaul muß ein Prüfzeichen haben, aber die Deutz-typische Lochschiene zu dessen Aufnahme nicht. Warum? Weil die quasi Bestandteil der ABE des Schleppers ist. Anders ausgedrückt: In diesem Paragraphenstaat muß das hinterste Ende der Zugvorrichtung, das Zugmaul oder die Kugelkopfkupplung, die Hitch usw. eine separate Bauartgenehmigung und ein Prüfzeichen haben, nicht aber von vornherein jedes Bauteil, an das diese Zugvorrichtung angeschraubt wird. Wenn der Schlepper im Serienzustand eine feste Ackerschiene hat, dann kann man daran sehr wohl eine bauartgenehmigte Zugvorrichtung, also z.B. einen Kugelkopf anschrauben. Bei der Gelegenheit noch ein Beispiel für den hier herrschenden Genehmigungswahn ( im Klartext: Gebührenabdrückmechanismus ): Das Dreipunktgestänge von Traktoren der letzten 50 Jahre ist für viel größere Belastungen ausgelegt, als das Zugmaul eben dieser Traktoren. Nun gibt es Langfahrwagen für Geräte über 3 m Arbeitsbreite. Die dürften ohne weiteres an typgeprüften ( d.h. gebührenerbringenden ) Zugmäulern angehängt werden, auch wenn denen dabei vor Schmerz die Tränen kommen. Die Anhängung am Dreipunktgestänge erleichter die Handhabung dieser Langfahrwagen enorm und ermöglicht eine viel stabilere Verbindung mit dem Schlepper, siehe oben - nur leider ist die nicht erlaubt, weil für das Dreipunktgestänge keine Baurtgenehmigung als Zugvorrichtung voliegt. Den Satz muß man sich mal ganz langsam in all seiner Blödsinnigkeit auf der Zunge zergehen lassen: Tonnenschwere, weit ausladende Pflüge oder Drillkombinationen ja, aber das Dreipunktgestänge viel wenige belastende Langfahrwagen nein. Es gibt aber einen Ausweg, und der unterstreicht noch mehr, daß hier Irre am Werk sind: Ist der Langfahrwagen so konstruiert, daß man damit nur das vorgesehene Gerät, aber z.B. keine Mehlsäcke transportieren kann, er also nicht als quasi "gewöhnlicher" Anhänger genutzt werden kann, gilt er wieder als Bestandteil des Ackergerätes und darf sehr wohl über die Dreipunktkupplung aufgenommen werden. Und nun erklärt das mal einen Menschen, dessen Hirn noch durchblutet wird. Es ist eben so, daß ungefähr 100% ( nicht ganz; das möchte ich festhalten! ) aller Vorschriften so blödsinnig wie überflüssig sind. Gruß Michael [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn du drei Äpfel hast und zwei davon isst, wie viele Äpfel hast du dann?
Antworten
Foren
Deutz Ecke
Deutz / Deutz-Fahr Schlepper
D-Serie
Kugelkopf auf Ackerschiene D15
Oben