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<blockquote data-quote="deutzmarc" data-source="post: 622003" data-attributes="member: 37353"><p>Die Bandbreite der User hier im Forum geht weit auseinander was Fachwissen, technische Möglichkeiten und vor allem die Kenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, insofern ist der Zeigefinger ja angebracht.</p><p></p><p>Mir gings eigentlich um etwas anderes:</p><p>Mal abgesehen vom Nachbau eines Zugpendels könnte man ja auch ein orginales Pendel verwenden. Und das wäre ja eintragungsfrei. Eine Kugel mit E-Zeichen sowieso.</p><p>Jetzt könnte der Rivetcounter kommen und sagen, dass die Kugel nach ihrer EG-Typgenehmigung auch den Verwendungsbereich einhalten muss. Dann müsste theoretisch der Fahrzeughersteller noch sein OK für die Verwendung in der Bohrung des Zugpendels geben.</p><p>Aber das ist ein Feld, wo sich scheinbar weder TÜV, Polizei und selbst Hersteller wie Dixon Bate, ALCO und Co. mit auskennen oder auskennen wollen. Da bekommt man auf 10 Fragen 10 unterschiedliche Antworten. Die zulässige Kombinierbarkeit von Anhängeböcken, Adapterplatten und Zugkugeln mit E-Zeichen ist eine Katastrophe zumal kaum ein Hersteller das dazugehörige Papier mitliefert und die Hersteller auf Nachfrage dann ein 80-seitiges Sammelgutachten liefern, wo man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht. Die EU machts möglich...</p><p></p><p>LG Marc</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="deutzmarc, post: 622003, member: 37353"] Die Bandbreite der User hier im Forum geht weit auseinander was Fachwissen, technische Möglichkeiten und vor allem die Kenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, insofern ist der Zeigefinger ja angebracht. Mir gings eigentlich um etwas anderes: Mal abgesehen vom Nachbau eines Zugpendels könnte man ja auch ein orginales Pendel verwenden. Und das wäre ja eintragungsfrei. Eine Kugel mit E-Zeichen sowieso. Jetzt könnte der Rivetcounter kommen und sagen, dass die Kugel nach ihrer EG-Typgenehmigung auch den Verwendungsbereich einhalten muss. Dann müsste theoretisch der Fahrzeughersteller noch sein OK für die Verwendung in der Bohrung des Zugpendels geben. Aber das ist ein Feld, wo sich scheinbar weder TÜV, Polizei und selbst Hersteller wie Dixon Bate, ALCO und Co. mit auskennen oder auskennen wollen. Da bekommt man auf 10 Fragen 10 unterschiedliche Antworten. Die zulässige Kombinierbarkeit von Anhängeböcken, Adapterplatten und Zugkugeln mit E-Zeichen ist eine Katastrophe zumal kaum ein Hersteller das dazugehörige Papier mitliefert und die Hersteller auf Nachfrage dann ein 80-seitiges Sammelgutachten liefern, wo man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht. Die EU machts möglich... LG Marc [/QUOTE]
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