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<blockquote data-quote="Obrschwob" data-source="post: 448126" data-attributes="member: 4609"><p>Ich denke, das bleibt unbeantwortet, es sei denn, man ist selber mit dem eigenen Schlepper dabei und hat den Spalter am eigenen Schlepper angebaut und macht die Spaltarbeit quasi im Lohn. So kann man gut kontrollieren, wie schnell die Zapfwelle dreht.</p><p></p><p>Wird der Spalter völlig fremd verliehen, dann kann man nur hoffen, daß der Mieter ein wenig seinen Verstand nutzt und schon aus Gründen des Spritverbrauches die Drehzahl in Grenzen hält, auch bei schneller Zapfwelle, also bei 750er oder 1000er. Man kann das ja vertraglich auch festlegen, daß am ZW-Stummel nur 540 Touren Nenndrehzahl sein dürfen - oder was die Pumpe halt zuläßt, um den Schadensfall auf den Mieter zu übertragen (grobe Fahrlässigkeit, bestimmungsgemäße Nutzung o.ä.).</p><p></p><p>Das ist so meine Erfahrung damit, bleibt aber individuell zu entscheiden und/oder zu regeln.</p><p></p><p>Griaßle</p><p>Obrschwob</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Obrschwob, post: 448126, member: 4609"] Ich denke, das bleibt unbeantwortet, es sei denn, man ist selber mit dem eigenen Schlepper dabei und hat den Spalter am eigenen Schlepper angebaut und macht die Spaltarbeit quasi im Lohn. So kann man gut kontrollieren, wie schnell die Zapfwelle dreht. Wird der Spalter völlig fremd verliehen, dann kann man nur hoffen, daß der Mieter ein wenig seinen Verstand nutzt und schon aus Gründen des Spritverbrauches die Drehzahl in Grenzen hält, auch bei schneller Zapfwelle, also bei 750er oder 1000er. Man kann das ja vertraglich auch festlegen, daß am ZW-Stummel nur 540 Touren Nenndrehzahl sein dürfen - oder was die Pumpe halt zuläßt, um den Schadensfall auf den Mieter zu übertragen (grobe Fahrlässigkeit, bestimmungsgemäße Nutzung o.ä.). Das ist so meine Erfahrung damit, bleibt aber individuell zu entscheiden und/oder zu regeln. Griaßle Obrschwob [/QUOTE]
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