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<blockquote data-quote="D 6206 er" data-source="post: 309437" data-attributes="member: 477"><p>Hallo Themenstarter,</p><p></p><p>einen Agrostar mit FKH und Frontlader für 7.700,00 €</p><p></p><p></p><p></p><p>Hast Du se noch alle, an so einem Angebot überhaupt einen einzigen Gedanken zu verschwenden?</p><p></p><p></p><p>Wirklich, wie ... muß man denn sein?</p><p></p><p></p><p></p><p>Und rein rechtlich, kann an abhanden gekommenen Sachen (=Diebesgut) auch durch dessen Kauf kein Eigentum erworben werden (da bist Du nur der Besitzer).</p><p></p><p>Wenn sich der Eigentümer (= das ist der, dem das Teil gestohlen worden ist) dann von Dir (dem Besitzer) die Herausgabe verlangt, dann wirst Du das herausgeben müssen, weil der Eigentümer die rechtliche Verfügungsgewalt hat. Da kannst Du nichts dagegen unternehmen, gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers.</p><p></p><p></p><p>Das Geld, was Du an dem Dieb(Hehler bezahlt hast, bekommst Du vom Eigentümer selbstverständlich nicht, weil der hat ja mit Deinem "Vertrag" mit dem Dieb/Hehler nichts zu tun.</p><p></p><p>Jetzt hast Du natürlich wgen der Kaufpreiszahlung gegen den Dieb/Hehler einen Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Aber ist der Dieb/Hehler dann zu dem Zeitpunkt noch mit Deinem Geld bereichert?</p><p></p><p></p><p>Also wie man an so ein Angebot einen Gedanken verschwenden kann, ist mir schleierhaft.</p><p></p><p>Schon mal daran gedacht, wie schnell so ein "seriöser" Internetauftritt hergestellt ist, wie schnell eine Briefkastenfirma gegründet ist?</p><p></p><p>Was soll da Dir also die deutsche Adresse nutzen?</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="D 6206 er, post: 309437, member: 477"] Hallo Themenstarter, einen Agrostar mit FKH und Frontlader für 7.700,00 € Hast Du se noch alle, an so einem Angebot überhaupt einen einzigen Gedanken zu verschwenden? Wirklich, wie ... muß man denn sein? Und rein rechtlich, kann an abhanden gekommenen Sachen (=Diebesgut) auch durch dessen Kauf kein Eigentum erworben werden (da bist Du nur der Besitzer). Wenn sich der Eigentümer (= das ist der, dem das Teil gestohlen worden ist) dann von Dir (dem Besitzer) die Herausgabe verlangt, dann wirst Du das herausgeben müssen, weil der Eigentümer die rechtliche Verfügungsgewalt hat. Da kannst Du nichts dagegen unternehmen, gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers. Das Geld, was Du an dem Dieb(Hehler bezahlt hast, bekommst Du vom Eigentümer selbstverständlich nicht, weil der hat ja mit Deinem "Vertrag" mit dem Dieb/Hehler nichts zu tun. Jetzt hast Du natürlich wgen der Kaufpreiszahlung gegen den Dieb/Hehler einen Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Aber ist der Dieb/Hehler dann zu dem Zeitpunkt noch mit Deinem Geld bereichert? Also wie man an so ein Angebot einen Gedanken verschwenden kann, ist mir schleierhaft. Schon mal daran gedacht, wie schnell so ein "seriöser" Internetauftritt hergestellt ist, wie schnell eine Briefkastenfirma gegründet ist? Was soll da Dir also die deutsche Adresse nutzen? Gruß [/QUOTE]
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