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<blockquote data-quote="Landybehr" data-source="post: 425245" data-attributes="member: 16300"><p>Zu den fehlenden Papieren fällt mir noch ein, daß mein erstes Auto auch keine deutschen Papiere hatte. Es war von einem deutschen Händler in Dänemark aufgesammelt worden und von dem hatte ich es dann gekauft. </p><p>Ich hatte mich mit Kaufvertrag und dem dänischen Fahrzeugbrief eigentlich gut gewappnet gefühlt, stand dann aber nach Restauration mit strahlendem Auto beim TÜV der mir erst keine Papiere ausstellen mochte. </p><p>Problem war, so wie ich es erinnere, daß der Tüv selbstverständlich in so einem Fall neue Papiere ausstellen kann und auch "muss", also auch einen neuen Brief. Der deutsche Brief hat nun aber einen besonderen Status bezüglich Aussage über die Eigentumsverhältnisse. Im Grunde kannst Du ja ein Auto verkaufen, selbst wenn es Dir nicht gehört, bloß wenn Du den Brief in den Händen hältst. Ja, glaub schon. Wird ein Auto finanziert, behält eine Bank den Brief ein, solange ein, bis abbezahlt ist. Na jedenfalls musste ich damals extra nochmal den Händler bequengeln, daß der mir ein Schreiben aufsetzte, in dem er hoch und heilig versprach, daß zum Zeitpunkt des Verkaufs an mich niemand anderes als er Eigentumsverhältnisse an dem Wagen hatte.</p><p>Daraus habe ich gelernt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Landybehr, post: 425245, member: 16300"] Zu den fehlenden Papieren fällt mir noch ein, daß mein erstes Auto auch keine deutschen Papiere hatte. Es war von einem deutschen Händler in Dänemark aufgesammelt worden und von dem hatte ich es dann gekauft. Ich hatte mich mit Kaufvertrag und dem dänischen Fahrzeugbrief eigentlich gut gewappnet gefühlt, stand dann aber nach Restauration mit strahlendem Auto beim TÜV der mir erst keine Papiere ausstellen mochte. Problem war, so wie ich es erinnere, daß der Tüv selbstverständlich in so einem Fall neue Papiere ausstellen kann und auch "muss", also auch einen neuen Brief. Der deutsche Brief hat nun aber einen besonderen Status bezüglich Aussage über die Eigentumsverhältnisse. Im Grunde kannst Du ja ein Auto verkaufen, selbst wenn es Dir nicht gehört, bloß wenn Du den Brief in den Händen hältst. Ja, glaub schon. Wird ein Auto finanziert, behält eine Bank den Brief ein, solange ein, bis abbezahlt ist. Na jedenfalls musste ich damals extra nochmal den Händler bequengeln, daß der mir ein Schreiben aufsetzte, in dem er hoch und heilig versprach, daß zum Zeitpunkt des Verkaufs an mich niemand anderes als er Eigentumsverhältnisse an dem Wagen hatte. Daraus habe ich gelernt. [/QUOTE]
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