Karre selbstgebaut und Bauwagen

Diskutiere Karre selbstgebaut und Bauwagen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, aufgrund verschiedener Aussagen weiß ich inzwischen nicht mehr was erlaubt ist und was nicht. Vielleicht gibt es hier ja die...
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Wirsinggarten

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Hallo zusammen,
aufgrund verschiedener Aussagen weiß ich inzwischen nicht mehr was erlaubt ist und was nicht. Vielleicht gibt es hier ja die Auflösung, sicher für viele von Interesse.
Also: Ich habe eine sebstgebaute Karre. Darf ich die an meinen Trecker anhängen? Inzwischen habe ich den mit 2 Keilen, Beleuchtung, Rückstrahlern und Folgekennzeichen ausgestattet. Dann möchte ich noch ein 20 Schild dran machen, oder muss das 25 sein? Darf man diesen Anhänger zulassungsfrei fahren?
Und wie ist das nun mit Bauwagen. Ich habe den Tick in der Birne, dass ich mir einen Bauwagen zulegen möchte und dann als Wohnwagen benutzen möchte. Evtl. mit 2 Achsen. Die Klasse 2 habe ich. Muß der dann zugelassen werden? Max km/h ist 20.
Kann mir hier jemand helfen?
Lieben Dank
Bernd
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Hallo,

benutze die Suchfunktion, da steht bestimmt mehr drin, was ich dir hier schnell zusammenschreibe.
Wenn du den Anhänger für die Lof benutzt, ist er zulassungsfrei ( 25 Km).
Die Baubude ist auch erlaubt.( siehe Anhang )

Gruß Klaus
 

Anhänge

  • Zulassungsfreie Anhänger.pdf
    79,4 KB · Aufrufe: 1.193
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Wirsinggarten

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Hallo Klaus,
danke für die schnelle Antwort. Das Schreiben, welches Du als Anlage beigefügt hast, sagt mir aber leider, das ich den Anhänger, den ich ja nicht im Lof nutze, nicht ohne Anmeldung mitführen darf. Ebenso der Bauwagen. Da ich ja als Privatperson durch Deutschland tingeln will, im Stil von Peter Lustig, ist der auch nicht frei, weil eben nicht als Bauwagen oder Schaustellerwagen genutzt. Da fällt mir ein: es gibt einen Verkäufer, der so was herstellt und verkauft. www. wohlwagen.de.
Ich werde mal die §§ studieren, die in Deinem Schreiben sind.
Bis dahin

LG
Bernd
 
C

Christian...

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Die Baubude ist auch erlaubt

Hallo Klaus,

da Bernd schreibt, daß er "einen Bauwagen zulegen möchte und dann als Wohnwagen benutzen möchte" ist das im Sinne der Zulassung kein Bauwagen mehr und daher ist es NICHT erlaubt, eine ehemalige Baubude, die jetzt als Wohnwagen genutzt wird, ohne Zulassung im Straßenverkehr zu benutzen.
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Hallo Christian,

Wohnwagen ( Höchstgeschw. 25 Km ) können auch zulassungsfrei sein, wenn wann als Schausteller , Künstler ,Komödiant unterwegs ist. ;)

Gruß Klaus
 
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Wirsinggarten

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Hallo Klaus,
in gewisser Weise könnte man ja dann dem Schupe erklären, dass man als Künstler unterwegs ist. Sind Lebenskünstler auch Künstler???
Bernd
 
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Wirsinggarten

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Sorry, Schupe soll Schupo heißen (Polizist)
 
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wuppi

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Das wird er Dir glauben, wenn Du einen Gewerbeschein vorzeigen kannst :D
 
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Christian...

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Hallo Bernd (wirsinggarten),

in solchen Fällen hat es mir bisher oft geholfen, mal drüber nachzudenken, warum man manche Anhänger zulassen muss und manche nicht. Letztendlich will der Staat mit der Befreiung von der zulassungspflicht die Bauern und die Schausteller unterstützen, entlasten oder fördern - wie auch immer man das nennen mag.

Warum sollte der Staat Privatleute, die in Urlaub fahren, unterstützen?

Die Bauern unterstützt er, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet ist. Die Schausteller werden unterstützt, damit Leute wie du und ich auf die Kirmes gehen können und die Fahrgeschäfte nicht für die Masse der Bevölkerung zu teuer sind.

Gut, das ganze ist ein wenig schwarz-weiß gemalt, und sicherlich fließen da auch noch andere Gründe mit ein, aber mit ein wenig Wohlwollen kann man das doch bestimmt nachvollziehen.
 
DX85

DX85

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Wie Christian schon geschrieben hat, warum sollte der Staat Privatleute fördern? Die können ja keine Millionen an der Steuer vorbeischleusen und sind daher unwichtig..... :evil:

Spaß bei Seite, Du mußt anmelden, versichern, versteuern. Sofern Du kein Landwirt bist und nicht unter die Schausteller gehst geht kein Weg dran vorbei.

Zulassungsfreie Anhänger sind Sonderfälle mit bestimmten Ausnahmeregelungen, Dein Urlaubsbauwagen fällt nicht darunter.
Warum sollte er auch? Laut FZV müssen alle Fahrzeuge ausgenommen der subventionierten Bereiche angemeldet werden. Traktoren gelten daher per se nicht als Ausnahme, daher auch nicht dahinter geführte Anhänger.

Wenn Dein Bauwagen ein relativ bescheidenes ZGG hat (transportieren willst Du ja nichts) kostet das ja auch nicht viel.

Die selbstgebaute Karre lässt Du aber besser stehen. Die darf ohne Betriebserlaubnis nicht im Strassenverkehr fahren. Wie kommt man auf so eine Idee? Karre bauen und an den Schlepper hängen? Ohne TÜV?
Wer macht denn sowas? ;)
 
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Wirsinggarten

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So, jetzt habe ich alles verstanden, glaube ich. Lieber hätte ich zwar gehört: unter 25 km/h brucht man nichts anmelden, aber ok, ist halt nicht. Nun werde ich mir einen Anhänger kaufen müssen. Aber erst sparen. Möchte vorher noch meinen Knubbel optisch erfrischen. Außerdem bekomme ich nächste Woche einen D40S, der mit der 514er Haube. Dann will ich noch ne Wippsäge ne Winde, ohjeh. Muß ich schönes Wetter zu Hause machen. :)
 
kohlemann

kohlemann

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@Christian
Sicherlich hast du recht,wenn der Staat keine privaten Urlaubsfahrten unterstützt oder fördert.
Auf der anderen Seite frage ich mich allerdings,warum muß der Staat immer und überall mit dran verdienen?
Hast du dich das auch mal gefragt?
Wenn zb.22 Leute 90 Minuten hinter einem Ball herlaufen wird der gesamte Polizeieinsatz der Hundertschaft vom Staat übernommen,ist das nicht auch eine Förderung von Privatvergnügen?
Das sollten die Vereine und diejenigen,die Fussball sehen wollen dann auch bitteschön selbst bezahlen.
Ein Teil der Bevölkerung schaut gerne Fussball und ein anderer Teil fährt gerne mit dem Bauwagen spazieren.Der eine wird gefördert,der andere nicht.
Findest du das auch noch richtig?
Gruß Ralf
 
C

Christian...

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Hallo Ralf,

ich kann dir voll und ganz zustimmen. Ich habs nämlich auch nicht so mit dem Fußball ;)
Aber mal ehrlich: sowas sind immer Kompromisse, allen wird man es nie recht machen können. Grundsätzlich verstehe ich dich ja und du hast auch Recht, aber wo will man da die Grenze ziehen?

Was sagen denn dann die Hundehalter, die für ihre Hobby-Hundehaltung Hundesteuern bezahlen? Die werden dann sagen "Warum werden die Fußballfans und die Trecker-mit-Bauwagen-Fahrer in ihrem Hobby unterstützt, aber wir nicht?" ... und dann kommen die nächsten - der Hobbygärtner, der seinen Autoanhänger, mit dem er ein mal in der Woche seinen Gartenabfall wegbringt, versteuern muss, ..., ..., ..., derjenige, der gerne in den Urlaub fliegt und am Flughafen "benachteiligt" (oder nicht gefördert wird - je nach Blickrichtung), ... , ... usw.

In vielen Fällen wirds auch so sein, daß das immer schon so gewesen ist (der Verein hat noch nie den Polizeieinsatz bezahlt, das war in der Vergangenheit immer Staatsaufgabe, also warum sollte man das ändern?) - das meinte ich z.B. damit:
und sicherlich fließen da auch noch andere Gründe mit ein

---

warum muß der Staat immer und überall mit dran verdienen? Hast du dich das auch mal gefragt?

Ja, Ralf, das habe ich.
Wenn man bedenkt, daß der Staat jedes Jahr Schulden macht, dann heißt das doch, daß der Kompromiss zwischen Sparen, mehr einzunehmen (höhere Steuern) und dem Haushalten nicht optimal ist. Aber was willste machen? Steuererhöhungen? Dann schreien wieder alle. Ausgaben verringern? Dann schreien auch alle. Besser haushalten? Ja, das wäre gut, aber versuch das mal - ich denke, daß das eine schwierige Aufgabe ist. Und da es nicht nur eine Meinung/Ansicht gibt (siehe Fußballfans und Bauwagen-Cruiser), wird das immer ein Kompromiss bleiben.

---

Lieber hätte ich zwar gehört: unter 25 km/h brucht man nichts anmelden

Ich auch, Bernd, und zwar liebend gerne.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

da das Thema zu Ende ist, da Wirsingarten es verstanden hat, schliesse ich dieses Thema.

Die weitere, hier nebenbei geführte, Diskusion hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, kann aber gerne in einem anderen Bereich fortgesetzt werden.

Gruß
Rüdiger
 
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Thema: Karre selbstgebaut und Bauwagen

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