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Ist mein Überrollbügel original ?
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<blockquote data-quote="Christian..." data-source="post: 4178" data-attributes="member: 204"><p>@ Deutzländer:</p><p></p><p>Diese Überrollbügel wurden erst ab 1970 (???) Pflicht. Vorher waren sie nicht vorgeschrieben und die Trecker wurden ohne Bügel gebaut und ausgeliefert. </p><p>Um die Unfallzahlen beim Umkippen zu verringern, hat die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben, daß ab einem bestimmten Datum alle neu ausgelieferten Trecker einen Umsturzbügel haben mussten. Ein paar Jahre später kam die Vorschrift, daß alle alten Trecker mit einem Bügel nachgerüstet werden mussten. </p><p></p><p>Dein F1L514/51 hatte, als er ausgeliefert wurde, garantiert keinen Bügel dran. Selbst die D06-Serie hatte zu Beginn noch keine Bügel. Die wurden alle nachträglich drangebaut. Original ist also kein Bügel an einem so alten Trecker. </p><p></p><p>Der Bügel ist nur von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben, also nicht vom TÜV, StVo oder sonstigem. Und die Berufsgenossenschaft hat nur Einfluss auf landwirtschaftliche Trecker, d.h. mit grünem Kennzeichen. Wenn du deinen Trecker mit schwarzem Kennzeichen zulässt, darfst du ganz legal ohne Bügel fahren (trotzdem habe ich meinen drangelassen, der Sicherheit wegen).</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Christian..., post: 4178, member: 204"] @ Deutzländer: Diese Überrollbügel wurden erst ab 1970 (???) Pflicht. Vorher waren sie nicht vorgeschrieben und die Trecker wurden ohne Bügel gebaut und ausgeliefert. Um die Unfallzahlen beim Umkippen zu verringern, hat die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben, daß ab einem bestimmten Datum alle neu ausgelieferten Trecker einen Umsturzbügel haben mussten. Ein paar Jahre später kam die Vorschrift, daß alle alten Trecker mit einem Bügel nachgerüstet werden mussten. Dein F1L514/51 hatte, als er ausgeliefert wurde, garantiert keinen Bügel dran. Selbst die D06-Serie hatte zu Beginn noch keine Bügel. Die wurden alle nachträglich drangebaut. Original ist also kein Bügel an einem so alten Trecker. Der Bügel ist nur von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben, also nicht vom TÜV, StVo oder sonstigem. Und die Berufsgenossenschaft hat nur Einfluss auf landwirtschaftliche Trecker, d.h. mit grünem Kennzeichen. Wenn du deinen Trecker mit schwarzem Kennzeichen zulässt, darfst du ganz legal ohne Bügel fahren (trotzdem habe ich meinen drangelassen, der Sicherheit wegen). [/QUOTE]
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