Hydraulisches Lenkgetriebe vom 8006

Diskutiere Hydraulisches Lenkgetriebe vom 8006 im Forum D06-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo zusammen, passt ein Hydraulisches Lenkgetriebe vom 8006 in ein 6006. Wie würde es dann angeschlossen werden? Danke Gerd
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chianti

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Hallo zusammen,

passt ein Hydraulisches Lenkgetriebe vom 8006 in ein 6006. Wie würde es dann angeschlossen werden?

Danke

Gerd
 
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Allerhand

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chianti schrieb:
Hallo zusammen,

passt ein Hydraulisches Lenkgetriebe vom 8006 in ein 6006. Wie würde es dann angeschlossen werden?

Danke

Gerd

Hallo Gerd.

Selbst wenn dieses passt, verlierst du die ABE. Oder ist das ein Hofschlepper der keinen TÜV benötigt??

Sonst Finger weg und eine zugelassene, TÜV- zugelassene Hydraulische Lenkung einbauen.
Geh mal über die Suche und gib Vollhydraulische Lenkung ein.

Schöne Grüße

Friedhelm
 
kohlemann

kohlemann

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@Friedhelm
Warum ist eine hydraulische Lenkung eines D8006 nicht Tüv zugelassen?
Die kann man doch eintragen lassen,wie jede andere Lenkung auch.Ob sie allerdings in einen D6006 ohne Umbau passt,weiß ich nicht.
Gruß Ralf
 
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Allerhand

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kohlemann schrieb:
@Friedhelm
Warum ist eine hydraulische Lenkung eines D8006 nicht Tüv zugelassen?
Die kann man doch eintragen lassen,wie jede andere Lenkung auch.Ob sie allerdings in einen D6006 ohne Umbau passt,weiß ich nicht.
Gruß Ralf

Hallo Ralf.

Eben weil diese Lenkung NICHT für einen 6006 ist, verliert man die ABE.

Grundsatz: Selbst wenn diese passen würde und (nehmen wir mal an das wäre so) bei dem 6006 wäre das nicht vorgesehen, erlischt die ABE trotzdem!!!

Also: Nur wenn der 6006 dafür vorgesehen ( das ist er) ist, dass eine solche verbaut ist. Und eben genau diese (und nicht eine die sich aufgrund der Abmaße verbauen lässt) verbaut ist, bekommt der Schlepper seinen "Segen" vom TÜV.
Alles andere ist Lotterie. Dann braucht man nicht zu fragen...
Einbauen, (notfalls mit Hilfskonsole) damit es eben passt...
Schön anmalen..
Und so tun als ob alles original ist..

Na klar merkt das kein Mensch beim Tüv. Wann sieht der denn mal so einen Schlepper???
Das ist dennoch nicht empfehlenswert!!!

Schönen Gruß
Friedhelm
 
kohlemann

kohlemann

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@Friedhelm
Das die ABE verlorengeht,ist mir klar,davon habe ich auch nicht gesprochen.Ich habe dich nur gefragt,warum eine Lenkung des D8006 eine nicht TÜV zugelassene Lenkung darstellt?
Diese Frage hast mir weder Du,noch Christian beantworten können.
Du hast geschrieben,Gerd soll statt einer originalen Lenkung eines D8006,lieber eine TÜV zugelassene Nachbaulenkung einbauen.
Dazu möchte ich Dir folgedes sagen:
1.Eine originale ZF Hydrospindellenkung ist mir tausendmal lieber,als irgendeine Nachbaulenkung mit der komplizierten außenliegenden Zylinderansteuerung.
2.Eine Hydrolenkung eines D8006 ist genauso TÜV zugelassen,wie jede Nachbaulenkung,du verlierst in beiden Fällen die ABE,da beide Lenkungen vom TÜV eingetragen werden müssen.
3.Wer sagt dir,das die Hydrolenkung des D8006 nicht auch für den D6006 zugelassen ist.Den D6006 gab es schließlich auch als Allradversion und dort wird diese Lenkung garantiert auch als Option verfügbar gewesen sein.Ich glaube nicht,daß dort verschiedene Lenkungen zum Einsatz kamen.

Versteht mich nicht falsch,hier soll nicht irgendwie an Lenkungen rumgebastelt werden,aber wenn der Umbau professionell gemacht wird und seinen TÜV Segen erhält,steht dem nichts im Wege.
Gruß Ralf
 
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1014ts

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Hallo,
warum soll denn die ABE verloren gehen?
Es weiß doch kein Mensch ob die Lenkung am Schlepper ab Werk angebaut war oder nicht,steht auch nicht in den Fahrzeugpapieren.Wenn die Lenkungen baugleich sind sehe ich kein Problem.
Gruß
Thomas
 
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bfg 2004

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Hallo an alle !!

Ich habe hier technische Unterlagen von Deutz aus Anfang der Siebziger, und demnach hat Deutz nur eine Spindelhydrolenkung in die 06 er verbaut.

Der Typ heißt ZF 7409 und wurde nach Aussage meiner Unterlagen in die Schlepper: 45 06 , 7006, 8006 und 10006 verbaut.

Die Liste gibt leider nur über diese Schlepper Auskunft welche Lenkung eingebaut ist. ( Der 130 06 hat immer eine hydrostatische Lenkung!!)

Das unterschiedliche Lenkstockhebel angebracht waren ,denke ich, ist klar.

Und ich glaube, das auch die nicht in der Liste aufgeführten Schlepper mit der Lenkung 7409 ausgerüstet werden konnten.

@ chianti: wenn die Lenkung in den 7006 passt, dann passt sie auch in einen 6006, der Unterschied liegt nur im längerern Vorderachsblock des 7006.

mfg bfg 2004

PS: die Angaben sind ohne Gewähr !!
 
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Allerhand

Guest
kohlemann schrieb:
@Friedhelm
Das die ABE verlorengeht,ist mir klar,davon habe ich auch nicht gesprochen.Ich habe dich nur gefragt,warum eine Lenkung des D8006 eine nicht TÜV zugelassene Lenkung darstellt?
Diese Frage hast mir weder Du,noch Christian beantworten können.
Du hast geschrieben,Gerd soll statt einer originalen Lenkung eines D8006,lieber eine TÜV zugelassene Nachbaulenkung einbauen.
Dazu möchte ich Dir folgedes sagen:
1.Eine originale ZF Hydrospindellenkung ist mir tausendmal lieber,als irgendeine Nachbaulenkung mit der komplizierten außenliegenden Zylinderansteuerung.
2.Eine Hydrolenkung eines D8006 ist genauso TÜV zugelassen,wie jede Nachbaulenkung,du verlierst in beiden Fällen die ABE,da beide Lenkungen vom TÜV eingetragen werden müssen.
3.Wer sagt dir,das die Hydrolenkung des D8006 nicht auch für den D6006 zugelassen ist.Den D6006 gab es schließlich auch als Allradversion und dort wird diese Lenkung garantiert auch als Option verfügbar gewesen sein.Ich glaube nicht,daß dort verschiedene Lenkungen zum Einsatz kamen.

Versteht mich nicht falsch,hier soll nicht irgendwie an Lenkungen rumgebastelt werden,aber wenn der Umbau professionell gemacht wird und seinen TÜV Segen erhält,steht dem nichts im Wege.
Gruß Ralf

Hallo zusammen.

Ich denke mich klar ausgedrückt zu haben. Was wie wo verbaut ist spielt KEINE Rolle.
Wer etwas verändert, muß nachweisen, dass eben DIESES Teil extra für DIESEN Schlepper geschaffen wurde. Und das muß eingetragen werden!
Ausflüchte wie: Ähh.. das ist doch aber die gleiche wie im XX 06, zählen hier nicht.
Der Glauben bringt uns hier nicht weiter.

Wenn dir klar ist, dass du die ABE verlierst erübrigt sich der zweite Teil deiner Frage..

Bei einer "NachbauLenkung" bekommst du ein Gutachten in die Hand.
Damit ist das eintragen kein allzugroßes Problem.

Hast du für deine "gebrauchte Lenkanlage" ein Gutachten???

Grüße

Friedhelm
 
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Allerhand

Guest
bfg 2004 schrieb:
Hallo an alle !!

Ich habe hier technische Unterlagen von Deutz aus Anfang der Siebziger, und demnach hat Deutz nur eine Spindelhydrolenkung in die 06 er verbaut.
.
.
.


Das bringt uns nicht weiter... Anfang der Siebziger stimmt das. Aber grundsätzlich ist das Unsinn.

Es gab auch die Vollhydraulische Lenkung.

Ganz ganz sicher. Ich weiß wovon ich hier rede.

Schönen Gruß

Friedhelm
 
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Allerhand

Guest
kohlemann schrieb:
@Friedhelm
Warum ist eine hydraulische Lenkung eines D8006 nicht Tüv zugelassen?
Die kann man doch eintragen lassen,wie jede andere Lenkung auch.Ob sie allerdings in einen D6006 ohne Umbau passt,weiß ich nicht.
Gruß Ralf

Na ich wünsch dir viel Glück beim TÜV!

Die gehört nicht zu diesem Schlepper!!!

Das das passen kann steht auf einem anderen Blatt..

Christian und ich haben alles gesagt.
Von Calzoni gibt es ne Menge gutes was A legal ist und B auch funktioniert.

Und: Ralf rechtlich ist es vollkommen wurscht was dir lieber ist...

Ich bin bewust nicht auf das Anschlußschema eingegangen.

Nochmals Gruß

Friedhelm
 
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Wübbo

Wübbo

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Moin,

Anfrage an Deutz - Fahr schicken ob die Hydrolenkung für den jeweiligen Schlepper ne Zulassung hat, bzw. ab Werk dort eingebaut wurde und wir müssen uns hier nichtmehr den Mund fusselig reden.

Andere möglichkeit... vor dem Umbauen mit dem Mann vom Tüv reden was er haben will damit er es einträgt und dann geht es an das Schrauben.

MfG Wübbo
 
D40+D50

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Hallo

berichtigt mich bitte, wenn ich jetzt was falsches schreibe.

Ich dachte, wenn ich ein Bauteil mit ABE habe, muss ich es nicht eintragen lassen, sondern nur die ABE mitführen.

Teile ohne ABE muss und kann ich eintragen lassen, und dazu ist ja der TÜV auch da:
Um zu beurteilen, ob das was ich da gebastelt habe, verkehrssicher ist.
Das muss man nur manchmal dem Ingenieur in Erinnerung bringen.
Natürlich ist es für den TÜVler einfacher nach einer ABE zu fragen, dann ist er aus der Verantwortung.

Langes Geschreibe, kurzer Sinn:
Frag bei Deinem TÜV, (am besten ein Tüv der viel mit Schleppern zu tun hat) wenn der Dir das Teil abnimmt, ist doch alles ok.

Norbert
 
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Diesel_Joerg

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Wübbo schrieb:
Moin,

Anfrage an Deutz - Fahr schicken ob die Hydrolenkung für den jeweiligen Schlepper ne Zulassung hat, bzw. ab Werk dort eingebaut wurde und wir müssen uns hier nichtmehr den Mund fusselig reden.

Andere möglichkeit... vor dem Umbauen mit dem Mann vom Tüv reden was er haben will damit er es einträgt und dann geht es an das Schrauben.

MfG Wübbo

Hallo,

genau so^^ wird es gemacht, und nicht anders.
Jegliche andere Diskussion ist Zeitverschwendung.

Ist es tatsächlich dieselbe Lenkung, wird garnix ein- oder ausgetragen...
...man muss ja auch nicht den Wechsel eines Baugleichen Getriebes ein- oder austragen lassen.

Gruß Jörg.
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Friedhelm
Schön,daß du dir deiner Sache ganz,ganz sicher bist und du genau weißt,wovon du redest.

1.Seit wann ist uninteressant,was wie und wo verbaut wurde?
Das ist sogar hochinteressant,denn dann entscheidet sich,ob ich überhaupt zum TÜV muß.

2.Woher weißt du so genau,daß die Lenkung eines D8006 nicht in den D6006 gehört?
Nach meinen Informationen gehört sie auch in den D6006 hinein und damit brauche ich für meine gebrauchte Originallenkung von ZF weder ABE,noch Gutachten,im Gegensatz zu deiner hochgelobten legalen und funktionierenden Nachbaulenkung von Calzoni.
Selbst wenn eine andere gebrauchte Lenkung nicht für den Schlepper vorgesehen wäre,könnte ich mir dafür ein Gutachten vom TÜV erstellen lassen.Dafür gibt es den TÜV und er verdient sogar Geld damit.

3.Warum muß ich bei einer Veränderung nachweisen,das ein Bauteil genau für den einen Schlepper geschaffen wurde?
Ich könnte zb. die Lenkung eines Deutz Agrotron in einen Wasserdeutz einbauen und mir vom TÜV diesen Umbau über ein Einzelgutachten eintragen lassen,ohne Probleme.

Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ersetzt kein Fachwissen und fliegt schnell auf. ;)

Wübbo,Norbert und Jörg haben es ebenfalls auf den Punkt gebracht.
Gruß Ralf
 
hamsti

hamsti

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Hallo Gerd,

ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten, aber den Streitenden hier kann ich vielleicht helfen, da ich berufsbedingt manchmal mit den §§19/2, 19/3 und 21 der StVZO zu tun habe.

- Fahrzeugteile, die ein entsprechendes Teilegutachten für das Fahrzeug haben, erhalten nach der Begutachtung eine sog. "Änderungsabnahme".
- Fahrzeugteile, die kein passendes Gutachten haben, müssen per Einzelabnahme vom amtlich anerkannten Sachverständigen der Prüfer abgenommen werden.

Wenn in den Ersatzteillisten vom 8006 und vom 6006 das gleiche Lenkgetriebe (Bert schreibt oben was von "ZF 7049" für den 8006) zu finden ist, dann kann ein umgebautes Lenkgetriebe als "original" angesehen werden. Ob dieses eingetragen werden muß oder nicht, hängt davon ab wie genau Typ und Ausführung des Fahrzeuges unterschieden wurden. Diese Unterscheidung findet sich in den alten Fahrzeugscheinen unter zu 3. Die ersten drei Ziffern beschreiben das Modell, also z.B. 4506 oder 8006 und die nächsten drei Ziffern können die Ausführung bestimmen. Somit könnte sich beispielsweise durch den Umbau von mechanischer auf hydraulische Lenkung die Ausführung von 567 auf 568 ändern. Damit wäre eigentlich die Eintragung notwendig, wird aber von den meisten Prüfern nicht durchgeführt, weil sie die genauen Unterschiede der beiden Ausführungen nicht kennen und deswegen nicht umschlüsseln können. Somit verweisen sie normalerweise auf ein Originalteil, daß nicht eingetragen werden muß.
Teilweise ist aber die Unterscheidung der Ausführung durch die Schlüsselnummern so auch gar nicht möglich, somit ist es also wieder ein "Originalteil".
Wenn der 6006 ein anderes Hydrolenkgetriebe hat und das des 8006 zum Einbau irgendwie verändert werden muß (andere Befestigungsbohrungen oder irgendwelche selbstgebauten Adapter oder Halterungen), dann ist eine Eintragung bzw. die vorherige Absprache mit dem Prüfingenieur auf jeden Fall notwendig!

Edit: Ich hab' gerade gesehen, daß dieser Beitrag von Friedhelm nach dem fünften Editieren jetzt einem Punkt zum Opfer gefallen ist:
Hallo Ralf.
Na dann wünsche ich dir allzeit gute Fahrt.
Zuerst verlierst du die ABE. Das ist so.

Ich habe das alles durch mit Lenkungen (Hydrostaten) von anderen Schleppern (die äußerlich gleich sind).
Zum Tüv musst du in jedem Fall. Selbst dann wenn du ein Gutachten hättest. Nur mal so zum deinem ersten Punkt.
Den Rest erspare ich mir dann mal besser. Das musst du dann selbst verantworten. Merkt ja eh keiner. Selbst dein TÜV -Prüfer wird dir das aus Unwissenheit genehmigen (Wenn du dem sagst, dass dieser Hydrostat in bauähnlichen Schleppern vom Typ 6006 sitzt). Passen tut die auch (bis auf die Halterung des Hydrostaten). Erst im Falle eines Unfalles kocht das alles wieder hoch.

Wie gesagt: Haften tut dann derjenige der das da eingebaut hat.
Und dieses empfelen möchte ich nicht.
Anmerkung: Bei einigen Lenkungen sind die Lenkzylinder nummeriert und haben eine eigene Zulassung (Bauartgenehmigung). Andere Systeme sind als ganzes geprüft.


Übrigens Jörg: Was hat dieses Thema denn nun mit einem baugleichen Getriebe zu tun? Hier geht es um eine Bauartveränderung.


Schönen Gruß

Friedhelm
 
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Allerhand

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Hallo Christian.

Danke für die wirklich ausfühliche Schilderung.

Mir war das plötzlich zu blöd.

Lassen wir ihn doch einfach zum Tüv fahren..

Soweit wie ich weiß, sind die Drücke anders (Aber was heißt das schon).

Grüße

Friedhelm
 
Thema: Hydraulisches Lenkgetriebe vom 8006

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