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<blockquote data-quote="Obrschwob" data-source="post: 492661" data-attributes="member: 4609"><p>Hallo Felix,</p><p></p><p>lese Dich dort mal ein:</p><p><a href="http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/wassergefaehrdendestoffe.html" target="_blank">http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/wassergefaehrdendestoffe.html</a></p><p></p><p>Mineralölprodukte fallen unter die neue, bundesweit gültige, AwSV vom 01.08.2017.</p><p></p><p><a href="http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wassergefaehrdendestoffe/Downloads/Info_Heizoel.pdf?__blob=publicationFile&v=1" target="_blank">http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wassergefaehrdendestoffe/Downloads/Info_Heizoel.pdf?__blob=publicationFile&v=1</a></p><p></p><p></p><p>Da ich in Ba-Wü bin, kann sich für eine solche kleine Anlage in S-H evtl. ein anderer Sachverhalt ergeben. Ich weiß nicht, wie das in S-H geregelt ist. Frage evtl. beim zuständigen Landratsamt nach, evtl. weiß auch die Gemeinde, wie lokal bei solchen Kleintanks zu verfahren ist. Möglicherweise gibt es da verringerte Auflagen.</p><p></p><p>Auszug aus obiger Homepage ganz unten:</p><p><span style="color: #0000CD">Heizöl- oder Diesellagerbehälter über 1000 Liter sind vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen. Werden mehr als 10.000 Liter gelagert, sind wiederkehrende Prüfungen alle fünf Jahre erforderlich.</span></p><p><span style="color: #0000CD">Unterirdische Anlagen oder Anlagenteile sind immer wiederkehrend zu prüfen.</span></p><p><span style="color: #0000CD"><strong>Weitere Informationen</strong></span></p><p><span style="color: #0000CD">Weitere aktuelle Informationen zu Sachverständigen bieten die Internetseiten des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LUA NRW).</span></p><p></p><p>Griaßle</p><p></p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Obrschwob, post: 492661, member: 4609"] Hallo Felix, lese Dich dort mal ein: [URL]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/wassergefaehrdendestoffe.html[/URL] Mineralölprodukte fallen unter die neue, bundesweit gültige, AwSV vom 01.08.2017. [URL]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wassergefaehrdendestoffe/Downloads/Info_Heizoel.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/URL] Da ich in Ba-Wü bin, kann sich für eine solche kleine Anlage in S-H evtl. ein anderer Sachverhalt ergeben. Ich weiß nicht, wie das in S-H geregelt ist. Frage evtl. beim zuständigen Landratsamt nach, evtl. weiß auch die Gemeinde, wie lokal bei solchen Kleintanks zu verfahren ist. Möglicherweise gibt es da verringerte Auflagen. Auszug aus obiger Homepage ganz unten: [color=#0000CD]Heizöl- oder Diesellagerbehälter über 1000 Liter sind vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen. Werden mehr als 10.000 Liter gelagert, sind wiederkehrende Prüfungen alle fünf Jahre erforderlich. Unterirdische Anlagen oder Anlagenteile sind immer wiederkehrend zu prüfen. [b]Weitere Informationen[/b] Weitere aktuelle Informationen zu Sachverständigen bieten die Internetseiten des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LUA NRW).[/color] Griaßle Martin [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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