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<blockquote data-quote="Heischniggl" data-source="post: 536775" data-attributes="member: 27027"><p>Hallo Grafen,</p><p></p><p>folgendes verstehe ich nicht ganz.</p><p></p><p>"Es sei denn der Pächter ist kulant. Ist er es nicht, wird die Fläche zu Dauergrünland, da sie schon 2018 Grünland war. Machen kann man daran nichts, so ist soweit ich weß, die aktuelle Rechtslage."</p><p></p><p>Kann man nicht davon ausgehen, dass ein Verpächter das Grundstück in dem Zustand zurückbekommt, wie er es überlassen hat? So wie z.B eine Mietwohnung ja auch.</p><p>Wenn ich also einen Acker verpachtet habe und eine Wiese zurückbekomme mit dem entsprechenden Wertverlust bei einem Verkauf bzw. Wiederverpachtung, dann ist das doch nicht Rechten und kann auf Schadensersatz klagen.</p><p>Oder bin ich hier auf dem Holzweg?</p><p></p><p>Gruß Christoph</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Heischniggl, post: 536775, member: 27027"] Hallo Grafen, folgendes verstehe ich nicht ganz. "Es sei denn der Pächter ist kulant. Ist er es nicht, wird die Fläche zu Dauergrünland, da sie schon 2018 Grünland war. Machen kann man daran nichts, so ist soweit ich weß, die aktuelle Rechtslage." Kann man nicht davon ausgehen, dass ein Verpächter das Grundstück in dem Zustand zurückbekommt, wie er es überlassen hat? So wie z.B eine Mietwohnung ja auch. Wenn ich also einen Acker verpachtet habe und eine Wiese zurückbekomme mit dem entsprechenden Wertverlust bei einem Verkauf bzw. Wiederverpachtung, dann ist das doch nicht Rechten und kann auf Schadensersatz klagen. Oder bin ich hier auf dem Holzweg? Gruß Christoph [/QUOTE]
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