Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
grünes KZ über die Jagd
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Ölhand" data-source="post: 101275"><p>Hallo,</p><p>das Problem ist aber dass du aber den Schlepper dann nicht bewegen darfst wenn du keine LoF hast. Die Steuerbefreiung liegt im ermessen des zuständigen Finanzbeamten und wenn der sagt: ist nicht ist es eben nicht, dann musst du Belege vorlegen die eine Steuerbefreiung rechtfertigen. Gehst du einen Schlepper anmelden und sagst du möchstest da eine grüne Nummer haben liegt das im Ermessen des Straßenverkehrsamtes. Das grüne Kennzeichen sagt dem Polizisten bei der Verkehrskontrolle erstmal, das Ding ist Steuerbefreit oder begünstigt und darf nur für bestimmte Zwecke genutzt werden. Diese Zwecke müssen aber einem gewerblichen Hintergrund (Gewinnabsicht) haben. Die eigentlich Steuerbefreiung entscheidet aber das Finanzamt!!!! Es kann dir also passieren dass du zwar eine grüner Nr. hast, aber trotzdem Steuern bezahlst. Das ist dann ganz schön doof, da du dann zwar regulär alles machen darfst, aber so gekennzeichnet bist als wie wenn du nicht alles machen darfst. Die grüne Nr. wird auch eingetragen im Fahrzeugschein(zumindest früher mit den alten Papieren). Die eigentliche Steuerbefreiung ist immer Sache des Finanzamtes und die entscheiden anhand der Sachlage ob ja oder nein. Einer Steuerbefreiung muss also eine Gewinnbeabsichtigte Tätigkeit zugrundeliegen. Hast du mit deiner Jagd gewerbliches vor könnte eine Steuerbefreiung klappen, ist sie rein privat, so ist eine Steuerbefreiung nicht gerechtfertigt.</p><p>Also, auf grüner Nummer anmelden und dann wirklich Steuerbefreit zu sein sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Über die grüne Nummer entscheidet das Straßenverkehrsamt, die eigentliche Steuerbefreiung entscheidet das Finanzamt! Und warum sollte ich ein grünes Kennzeichen haben wollen wenn ich keine Steuerbefreiung habe. Ich müsste ja dann immer einen Steuerbescheid mitschleppen. Und ich will es nochmal betonen, die Steuerbefreiung liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten!!!! Wenn der sagt und begründet das Fahrzeug ist nicht gerechtfertigt so bist du wieder in der Beweißpflicht dass du so ein Teil brauchst. Die können manchmal ganz schön idiotische Ansichten haben. Also nicht nur beim Finazamt nachfragen, sondern sofort mit dem für dich zuständigen Finanzbeamten reden. Was der eine für in Ordnung befindet muss der andere noch lange nicht für in Ordnung befinden.</p><p>Die Steuerbefreiungen wegen Behinderungen und dergleichen lasse ich jetzt aussen vor!</p><p>Gruß, Achim</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ölhand, post: 101275"] Hallo, das Problem ist aber dass du aber den Schlepper dann nicht bewegen darfst wenn du keine LoF hast. Die Steuerbefreiung liegt im ermessen des zuständigen Finanzbeamten und wenn der sagt: ist nicht ist es eben nicht, dann musst du Belege vorlegen die eine Steuerbefreiung rechtfertigen. Gehst du einen Schlepper anmelden und sagst du möchstest da eine grüne Nummer haben liegt das im Ermessen des Straßenverkehrsamtes. Das grüne Kennzeichen sagt dem Polizisten bei der Verkehrskontrolle erstmal, das Ding ist Steuerbefreit oder begünstigt und darf nur für bestimmte Zwecke genutzt werden. Diese Zwecke müssen aber einem gewerblichen Hintergrund (Gewinnabsicht) haben. Die eigentlich Steuerbefreiung entscheidet aber das Finanzamt!!!! Es kann dir also passieren dass du zwar eine grüner Nr. hast, aber trotzdem Steuern bezahlst. Das ist dann ganz schön doof, da du dann zwar regulär alles machen darfst, aber so gekennzeichnet bist als wie wenn du nicht alles machen darfst. Die grüne Nr. wird auch eingetragen im Fahrzeugschein(zumindest früher mit den alten Papieren). Die eigentliche Steuerbefreiung ist immer Sache des Finanzamtes und die entscheiden anhand der Sachlage ob ja oder nein. Einer Steuerbefreiung muss also eine Gewinnbeabsichtigte Tätigkeit zugrundeliegen. Hast du mit deiner Jagd gewerbliches vor könnte eine Steuerbefreiung klappen, ist sie rein privat, so ist eine Steuerbefreiung nicht gerechtfertigt. Also, auf grüner Nummer anmelden und dann wirklich Steuerbefreit zu sein sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Über die grüne Nummer entscheidet das Straßenverkehrsamt, die eigentliche Steuerbefreiung entscheidet das Finanzamt! Und warum sollte ich ein grünes Kennzeichen haben wollen wenn ich keine Steuerbefreiung habe. Ich müsste ja dann immer einen Steuerbescheid mitschleppen. Und ich will es nochmal betonen, die Steuerbefreiung liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten!!!! Wenn der sagt und begründet das Fahrzeug ist nicht gerechtfertigt so bist du wieder in der Beweißpflicht dass du so ein Teil brauchst. Die können manchmal ganz schön idiotische Ansichten haben. Also nicht nur beim Finazamt nachfragen, sondern sofort mit dem für dich zuständigen Finanzbeamten reden. Was der eine für in Ordnung befindet muss der andere noch lange nicht für in Ordnung befinden. Die Steuerbefreiungen wegen Behinderungen und dergleichen lasse ich jetzt aussen vor! Gruß, Achim [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
grünes KZ über die Jagd
Oben