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Beitrag
<blockquote data-quote="Christian..." data-source="post: 101236" data-attributes="member: 204"><p>Hallo,</p><p></p><p>grundsätzlich können solche Fahrzeuge von der Steuer befreit werden, die AUSSCHLIESSLICH land- und/oder forstwirtschaftlich genutz werden. Das heißt aber auch, daß du mit dem dann grün zugelassenen Trecker kein Baumaterial für den Hausumbau, kein Schotter für den Gartenweg holen darfst und auch beim Nachbarn im Garten keinen Baum rausziehen darfst (wenn du über öffentl. Straßen fahren musst).</p><p>Kurz gesagt, du darfst nur land- und/oder forstwirtschaftlich mit dem Trecker auf der Starße unterwegs sein.</p><p></p><p>letztendlich entscheidet das Finanzamt oder die Zulassungsstelle über die Steuerbefreiung. Ruf' doch mal kurz dort an, die sollten das wissen - zumal das anscheinend von Bundesland zu Bundesland, von Kreis zu Kreis unterschiedlich ist bzw. gehandhabt wird.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Christian..., post: 101236, member: 204"] Hallo, grundsätzlich können solche Fahrzeuge von der Steuer befreit werden, die AUSSCHLIESSLICH land- und/oder forstwirtschaftlich genutz werden. Das heißt aber auch, daß du mit dem dann grün zugelassenen Trecker kein Baumaterial für den Hausumbau, kein Schotter für den Gartenweg holen darfst und auch beim Nachbarn im Garten keinen Baum rausziehen darfst (wenn du über öffentl. Straßen fahren musst). Kurz gesagt, du darfst nur land- und/oder forstwirtschaftlich mit dem Trecker auf der Starße unterwegs sein. letztendlich entscheidet das Finanzamt oder die Zulassungsstelle über die Steuerbefreiung. Ruf' doch mal kurz dort an, die sollten das wissen - zumal das anscheinend von Bundesland zu Bundesland, von Kreis zu Kreis unterschiedlich ist bzw. gehandhabt wird. [/QUOTE]
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In welchem Jahr wurde die Firma, die die Deutz Traktoren herstellt, ursprünglich gegründet?
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