Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Grünes Kennzeichen durch ZOLL entzogen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="agp8x" data-source="post: 569146" data-attributes="member: 26043"><p>Hallo zusammen,</p><p></p><p>es ist wichtig, die verschiedenen Aspekte zu trennen: Steuerbefreiung Zugmaschine, Zulassungspflicht für 25iger Anhänger und Fahrerlaubnisklasse. Um legal unterwegs zu sein, muss alles passen.</p><p></p><p>Zum Thema Anhänger ausleihen: Wird in Nachbarschaftshilfe *für* den Betrieb gefahren, darf dass Kennzeichen des ausleihenden Betriebs dranbleiben. Wird für einen anderen Betrieb gefahren, muss ein ein Folgekennzeichen für eine Zugmaschine des entsprechenden Betriebs dran. Die 3 Punkte von oben müssen natürlich auch passen.</p><p></p><p>Genau hier muss man trennen: Die Steuerbefreiung ist hier ausführlich beschrieben, das Thema mit den Folgekennzeichen hängt damit erstmal nicht zusammen. Ich hab dazu jedenfalls noch keine konkreten Einordnungen dazu gefunden.</p><p></p><p>Grüße,</p><p>Clemens</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="agp8x, post: 569146, member: 26043"] Hallo zusammen, es ist wichtig, die verschiedenen Aspekte zu trennen: Steuerbefreiung Zugmaschine, Zulassungspflicht für 25iger Anhänger und Fahrerlaubnisklasse. Um legal unterwegs zu sein, muss alles passen. Zum Thema Anhänger ausleihen: Wird in Nachbarschaftshilfe *für* den Betrieb gefahren, darf dass Kennzeichen des ausleihenden Betriebs dranbleiben. Wird für einen anderen Betrieb gefahren, muss ein ein Folgekennzeichen für eine Zugmaschine des entsprechenden Betriebs dran. Die 3 Punkte von oben müssen natürlich auch passen. Genau hier muss man trennen: Die Steuerbefreiung ist hier ausführlich beschrieben, das Thema mit den Folgekennzeichen hängt damit erstmal nicht zusammen. Ich hab dazu jedenfalls noch keine konkreten Einordnungen dazu gefunden. Grüße, Clemens [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn du drei Äpfel hast und zwei davon isst, wie viele Äpfel hast du dann?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Grünes Kennzeichen durch ZOLL entzogen
Oben